Was zahlt der Arbeitgeber im Krankenstand?
Die gesetzliche Regelung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall garantiert Arbeitnehmern für sechs Wochen den vollen Lohn. Diese Regelung sichert den finanziellen Ausgleich während einer Erkrankung und verhindert existenzielle Engpässe. Ausnahmen sind möglich, doch der Grundsatz bleibt die vollständige Gehaltszahlung.
- Wie schnell muss man sich beim Arbeitgeber krank melden?
- Kann mich der Arbeitgeber im Krankenstand kündigen?
- Was muss der Arbeitgeber der Krankenkasse melden?
- Wie viel Geld bekommt der Arbeitgeber von der Krankenkasse?
- Wird die Krankschreibung automatisch an den Arbeitgeber geschickt?
- Wie lange darf man sich am Stück krankschreiben lassen?
Absolut! Hier ist ein Artikel, der das Thema umfassend behandelt, auf die wichtigsten Aspekte eingeht und darauf achtet, nicht einfach nur bereits vorhandene Inhalte zu wiederholen:
Krank im Job: Was zahlt der Arbeitgeber wirklich? Ein umfassender Überblick
Wenn der Wecker klingelt, der Körper aber streikt, stellt sich für viele Arbeitnehmer die Frage: Was passiert mit meinem Gehalt, wenn ich krank bin? Die gute Nachricht ist: Das deutsche Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) schützt Arbeitnehmer vor finanziellen Einbußen im Krankheitsfall. Doch was bedeutet das konkret?
Die sechs Wochen Regel: Der Kern der Entgeltfortzahlung
Das Herzstück der Entgeltfortzahlung ist die Regelung, dass Arbeitgeber ihren Angestellten im Krankheitsfall für die Dauer von sechs Wochen das volle Gehalt weiterzahlen müssen. Diese Regel gilt ab dem ersten Krankheitstag und umfasst alle üblichen Gehaltsbestandteile, also nicht nur den reinen Lohn, sondern auch Zulagen, Zuschläge und sonstige Vergütungen, die regelmäßig gezahlt werden.
Wichtige Voraussetzungen: Wer profitiert von der Entgeltfortzahlung?
Nicht jeder Arbeitnehmer hat automatisch Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Bestehendes Arbeitsverhältnis: Das Arbeitsverhältnis muss bereits bestehen und darf nicht gekündigt sein.
- Erkrankung: Die Arbeitsunfähigkeit muss durch eine Krankheit verursacht sein. Unfälle (außer Arbeitsunfälle) sind hier inbegriffen.
- Keine Eigenverschuldung: Die Krankheit darf nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sein.
- Unverzügliche Meldung: Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren.
- Ärztliches Attest: Spätestens ab dem vierten Krankheitstag ist in der Regel ein ärztliches Attest (die “gelbe Karte”) vorzulegen. Der Arbeitgeber kann die Vorlage aber auch schon früher verlangen.
Was passiert nach den sechs Wochen?
Sind die sechs Wochen der Entgeltfortzahlung ausgeschöpft, springt in der Regel die Krankenkasse ein. Der Arbeitnehmer erhält dann Krankengeld, das in der Regel 70 % des Bruttoverdienstes, maximal aber 90 % des Nettoverdienstes beträgt. Das Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt.
Sonderfälle und Ausnahmen: Wann gibt es Probleme?
- Wiederholte Erkrankungen: Erkrankt ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres mehrmals an derselben Krankheit, kann die Entgeltfortzahlung auf die sechs Wochen begrenzt sein, wenn seit der letzten Erkrankung noch keine sechs Monate vergangen sind oder seit Beginn des ersten Arbeitsverhältnisses noch keine zwölf Monate.
- Neue Arbeitsverhältnisse: In den ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Stattdessen zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
- Minijobber: Auch Minijobber haben grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung, sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
- Befristete Arbeitsverträge: Auch bei befristeten Arbeitsverträgen besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung, solange das Arbeitsverhältnis besteht.
- Selbstständige: Selbstständige haben in der Regel keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Sie müssen sich privat absichern, beispielsweise durch eine private Krankentagegeldversicherung.
Die Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber hat nicht nur die Pflicht zur Entgeltfortzahlung, sondern auch das Recht, Nachweise über die Arbeitsunfähigkeit zu verlangen. Außerdem darf er die Arbeitsunfähigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) überprüfen lassen.
Fazit: Ein wichtiger Schutzmechanismus
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist ein wichtiger Schutzmechanismus für Arbeitnehmer in Deutschland. Sie sichert das Einkommen bei Krankheit und ermöglicht es, sich ohne finanzielle Sorgen auf die Genesung zu konzentrieren. Es ist wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen, um im Krankheitsfall optimal abgesichert zu sein.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall sollte man sich an einen Rechtsanwalt oder eine andere qualifizierte Fachkraft wenden.
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