Wird Muttermal Entfernung von der Krankenkasse bezahlt?

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Die medizinische Notwendigkeit entscheidet über die Kostenübernahme bei Muttermalentfernung. Ästhetische Gründe rechtfertigen keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Eine ärztliche Einschätzung der potenziellen Gefährlichkeit des Muttermals ist daher unerlässlich.
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Wird die Muttermalentfernung von der Krankenkasse bezahlt?

Die Entfernung von Muttermalen ist ein gängiger medizinischer Eingriff, der sowohl aus medizinischen als auch aus ästhetischen Gründen durchgeführt werden kann. Doch wer trägt die Kosten für eine Muttermalentfernung?

Medizinische Notwendigkeit entscheidet

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Muttermalentfernung nur dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit dafür besteht. Eine solche Notwendigkeit liegt beispielsweise vor, wenn das Muttermal:

  • Auffällig verändert ist (z. B. Größen- oder Farbänderungen)
  • An einer Stelle sitzt, an der es häufig gereizt wird (z. B. durch Reibung an Kleidung)
  • Anzeichen einer Entzündung oder Blutung zeigt
  • Verdacht auf Hautkrebs besteht

Ästhetische Gründe rechtfertigen keine Kostenübernahme

Möchte man ein Muttermal aus ästhetischen Gründen entfernen lassen, muss man die Kosten in der Regel selbst tragen. Die Krankenkasse lehnt eine Kostenübernahme ab, auch wenn das Muttermal die betroffene Person kosmetisch stört.

Ärztliche Einschätzung erforderlich

Bevor eine Muttermalentfernung durchgeführt wird, ist eine ärztliche Einschätzung erforderlich. Der Arzt wird das Muttermal untersuchen und beurteilen, ob eine medizinische Notwendigkeit für seine Entfernung besteht. Falls ja, stellt er ein entsprechendes Attest aus, das der Krankenkasse zur Kostenübernahme vorgelegt werden kann.

Fazit

Die Kosten für eine Muttermalentfernung werden von der Krankenkasse nur übernommen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Ästhetische Gründe rechtfertigen keine Kostenübernahme. Um zu klären, ob eine Kostenübernahme möglich ist, ist eine ärztliche Einschätzung unerlässlich.