Bin ich verpflichtet ans Telefon zu gehen, wenn ich Urlaub habe?

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Urlaub bedeutet Abschalten. Der Anspruch auf Erholung steht über beruflichen Erreichbarkeitswünschen. Mitarbeiter*innen entscheiden selbst, ob und wann sie erreichbar sein möchten. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Erreichbarkeit während der Freizeit existiert nicht.
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Urlaub bedeutet Abschalten: Keine gesetzliche Pflicht zur telefonischen Erreichbarkeit

Der Urlaub dient der Erholung und soll die körperlichen und geistigen Kräfte der Arbeitnehmer wiederherstellen. Daher haben Arbeitnehmer während ihres Urlaubs Anspruch auf eine vollständige Trennung vom Arbeitsplatz.

Keine gesetzliche Verpflichtung zur Erreichbarkeit

Das deutsche Arbeitsrecht sieht keine gesetzliche Verpflichtung vor, dass Arbeitnehmer während ihres Urlaubs telefonisch erreichbar sein müssen. Arbeitnehmer können also selbst entscheiden, ob und wann sie während ihres Urlaubs für dienstliche Anrufe zur Verfügung stehen möchten.

Absolunter Anspruch auf Erholung

Der Anspruch auf Erholung steht über den Erreichbarkeitswünschen des Arbeitgebers. Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer nicht dazu zwingen, während ihres Urlaubs erreichbar zu sein, auch nicht in dringenden Fällen.

Selbstbestimmung über die Erreichbarkeit

Mitarbeiter haben das Recht, selbst zu entscheiden, ob sie während ihres Urlaubs für berufliche Anrufe erreichbar sein möchten. Sie müssen dies ihrem Arbeitgeber jedoch nicht im Voraus mitteilen.

Ausnahmen von der Regel

In Ausnahmenfällen kann jedoch eine gewisse Erreichbarkeit gerechtfertigt sein, etwa wenn:

  • Der Arbeitnehmer in einer Führungsposition tätig ist und dringende Entscheidungen erforderlich sind.
  • Der Arbeitnehmer in einem Bereich arbeitet, in dem die Erreichbarkeit für einen reibungslosen Betrieb unerlässlich ist.

In solchen Fällen sollten jedoch klare Vereinbarungen getroffen werden, die den Umfang und die Dauer der Erreichbarkeit festlegen.

Fazit

Während ihres Urlaubs haben Arbeitnehmer das Recht auf vollständige Trennung vom Arbeitsplatz. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur telefonischen Erreichbarkeit. Arbeitnehmer können selbst entscheiden, ob und wann sie während ihres Urlaubs erreichbar sein möchten. Der Anspruch auf Erholung hat Vorrang vor den Erreichbarkeitswünschen des Arbeitgebers.