Was, wenn man wegen Streik nicht zur Arbeit kommt?

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Unvorhergesehene Arbeitsausfälle erfordern sofortige Information des Arbeitgebers. Eine rechtzeitige Benachrichtigung schützt vor unnötigen Konsequenzen. Die aktuelle Lage erfordert ein verständnisvolles Vorgehen beider Seiten, wobei die individuelle Verantwortung jedoch bestehen bleibt. Eine Abmahnung erscheint unter diesen Umständen fragwürdig.

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Was tun, wenn Streik den Weg zur Arbeit versperrt?

Ein Streik im öffentlichen Nahverkehr, auf Autobahnen oder bei Zulieferern – plötzlich ist der Weg zur Arbeit blockiert. Was nun? Droht eine Abmahnung, wenn man nicht pünktlich erscheint? Die Antwort ist nicht pauschal zu geben, erfordert aber in jedem Fall schnelles und überlegtes Handeln.

Zuerst gilt: Umgehende Information des Arbeitgebers ist Pflicht. Sobald absehbar ist, dass der Streik den Arbeitsweg beeinträchtigt, sollte der Arbeitgeber informiert werden. Idealerweise geschieht dies noch vor dem regulären Arbeitsbeginn. Schildern Sie die Situation klar und prägnant: Wo liegt die Blockade? Welche Alternativen wurden geprüft?

Dokumentieren Sie Ihre Bemühungen. Machen Sie Screenshots von Verkehrsmeldungen, Fahrplanausfällen oder Nachrichtenseiten, die den Streik belegen. So können Sie im Nachhinein Ihre Unverschuldung nachweisen.

Prüfen Sie alternative Wege zur Arbeit. Können Sie auf Fahrrad, E-Scooter oder Mitfahrgelegenheiten ausweichen? Ist Homeoffice eine Option? Auch wenn diese Alternativen mit Mehrkosten oder Unannehmlichkeiten verbunden sind, demonstrieren sie Ihren Willen, trotz der schwierigen Situation Ihrer Arbeit nachzugehen. Die Zumutbarkeit alternativer Wege hängt von den individuellen Umständen ab (Entfernung, Witterung, etc.) und muss im Einzelfall geprüft werden.

Kommunizieren Sie proaktiv mit Ihrem Arbeitgeber. Bleiben Sie im Austausch und informieren Sie ihn über Ihre Bemühungen und den aktuellen Stand der Dinge. Ein konstruktiver Dialog ist in dieser Situation entscheidend.

Abmahnung? Eher unwahrscheinlich. Bei einem großflächigen, öffentlichkeitswirksamen Streik, der die Anreise zur Arbeit objektiv unmöglich macht, ist eine Abmahnung in der Regel unzulässig. Der Arbeitgeber muss die außergewöhnlichen Umstände anerkennen. Anders sieht es aus, wenn der Streik absehbar war und Sie keine angemessenen Vorkehrungen getroffen haben.

Verständnis und Eigenverantwortung sind gefragt. Streiks sind Ausnahmesituationen, die von beiden Seiten Flexibilität und Verständnis erfordern. Während der Arbeitgeber die schwierige Lage der Arbeitnehmer berücksichtigen muss, tragen diese die Verantwortung, sich bestmöglich um eine Lösung zu bemühen und den Arbeitgeber auf dem Laufenden zu halten. Eine konstruktive Zusammenarbeit ist der Schlüssel, um diese Ausnahmesituation gemeinsam zu meistern.

Fazit: Ein Streik stellt Arbeitnehmer vor Herausforderungen. Schnelles Handeln, transparente Kommunikation und der Nachweis eigener Bemühungen sind entscheidend, um negative Konsequenzen zu vermeiden und ein gutes Arbeitsverhältnis zu erhalten.