Welche Tage zählen bei einer Krankmeldung?
Ab dem vierten Kalendertag der Krankmeldung muss spätestens am Folgetag eine ärztliche Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit eingeholt werden.
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Krankmeldung: Welche Tage zählen wirklich?
Die Frage, welche Tage bei einer Krankmeldung genau zählen, ist oft mit Unklarheiten verbunden. Die rechtlichen Bestimmungen sind zwar klar, doch die praktische Umsetzung kann verwirrend sein. Dieser Artikel klärt auf, welche Tage relevant sind und welche Fristen zu beachten sind.
Der Beginn der Krankmeldung: Der erste Tag der Arbeitsunfähigkeit ist der Tag, an dem Sie aufgrund von Krankheit nicht zur Arbeit erscheinen können. Dies ist entscheidend, auch wenn Sie den Arbeitgeber erst später informieren. Die Meldung selbst ist zwar wichtig, aber der Beginn der Arbeitsunfähigkeit wird unabhängig davon festgelegt.
Die Zählung der Tage: Die Zählung der Tage erfolgt nach dem Kalendertagssystem. Das bedeutet, dass jeder Tag, inklusive Wochenenden und Feiertage, gezählt wird. Es zählt also nicht die Anzahl der Arbeitstage, sondern die tatsächlichen Kalendertage der Erkrankung.
Die entscheidende Frist: Der vierte Kalendertag: Der entscheidende Punkt ist der vierte Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit. Dieser Tag ist nicht der Tag, an dem Sie krankgeschrieben werden müssen, sondern der Tag, an dem die Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung entsteht.
Der Folgetag: Spätestens am Folgetag des vierten Kalendertages der Erkrankung muss eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) beim Arbeitgeber eingereicht werden. Das bedeutet: Sind Sie beispielsweise am Montag krank geworden, so ist der vierte Kalendertag Donnerstag. Die Bescheinigung muss dann spätestens am Freitag beim Arbeitgeber vorliegen.
Beispiel:
- Montag: Erkrankung
- Dienstag: 2. Kalendertag
- Mittwoch: 3. Kalendertag
- Donnerstag: 4. Kalendertag (hier beginnt die Frist)
- Freitag: Spätestens bis Freitag muss die AU beim Arbeitgeber sein.
Ausnahmen und Besonderheiten: Es gibt Ausnahmen von dieser Regel, beispielsweise bei kurzfristiger Erkrankung oder bei Schwierigkeiten, zeitnah einen Arzttermin zu erhalten. In solchen Fällen ist es ratsam, sich frühzeitig mit dem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen und die Situation zu erklären. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme kann Missverständnisse vermeiden. Ein ärztliches Attest sollte aber dennoch schnellstmöglich nachgereicht werden.
Fazit: Die korrekte Zählung der Tage bei einer Krankmeldung ist wichtig, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Frist von vier Kalendertagen und die Pflicht zur Vorlage der AU am Folgetag sind unbedingt zu beachten. Im Zweifelsfall sollte man sich mit dem Arbeitgeber oder der Krankenkasse in Verbindung setzen. Eine offene und frühzeitige Kommunikation ist entscheidend für eine reibungslose Abwicklung.
#Arbeitsausfall#Krankmeldung#UrlaubstageKommentar zur Antwort:
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