Wann muss ich den Arbeitgeber informieren, dass ich krank bin?

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Im Krankheitsfall muss man seinen Arbeitgeber unverzüglich informieren, idealerweise noch vor Arbeitsbeginn, wenn die Krankheit am Morgen auftritt. Die Art der Krankmeldung (telefonisch, per E-Mail oder persönlich) kann je nach den Vorgaben des jeweiligen Betriebs variieren.

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Krankmeldung: Wann und wie muss ich meinen Arbeitgeber informieren?

Erkältung, Magen-Darm-Infekt oder ein Unfall – Krankheit kann jeden treffen. Wichtig ist, den Arbeitgeber rechtzeitig und korrekt über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Doch wann genau muss die Krankmeldung erfolgen und welche Regeln gelten?

Die Pflicht zur unverzüglichen Meldung:

Das Arbeitsrecht schreibt vor, den Arbeitgeber unverzüglich über eine Arbeitsunfähigkeit zu informieren. “Unverzüglich” bedeutet so schnell wie möglich, ohne schuldhaftes Zögern. In der Praxis heißt das: Sobald Sie merken, dass Sie nicht zur Arbeit erscheinen können, sollten Sie Ihren Arbeitgeber benachrichtigen. Warten Sie nicht bis zum regulären Arbeitsbeginn, wenn Sie bereits morgens wissen, dass Sie krank sind.

Frühzeitige Information im Interesse aller:

Eine frühzeitige Krankmeldung ermöglicht es dem Arbeitgeber, sich auf Ihre Abwesenheit einzustellen und gegebenenfalls für Ersatz zu sorgen. Dies dient dem reibungslosen Ablauf im Betrieb und zeigt Ihre Verantwortungsbewusstsein.

Wie melde ich mich richtig krank?

Die Art der Krankmeldung hängt von den individuellen Regelungen im Unternehmen ab. Viele Betriebe bevorzugen eine telefonische Krankmeldung, da so ein direkter Austausch möglich ist und Rückfragen geklärt werden können. Manche Unternehmen erlauben auch eine Krankmeldung per E-Mail, insbesondere bei längerer Erkrankung oder wenn eine telefonische Erreichbarkeit schwierig ist. Eine persönliche Krankmeldung ist in der Regel nur in Ausnahmefällen erforderlich oder bei kleineren Betrieben üblich.

Was muss ich bei der Krankmeldung angeben?

Neben Ihrem Namen und Ihrer Abteilung sollten Sie auch die voraussichtliche Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit mitteilen, sofern dies absehbar ist. Gehen Sie jedoch ehrlich mit Ihrer Einschätzung um und vermeiden Sie Spekulationen. Es ist besser, die Krankmeldung später zu verlängern, als eine zu optimistische Prognose abzugeben. Die Angabe der Krankheitsursache ist grundsätzlich nicht erforderlich, ausgenommen bei bestimmten Infektionskrankheiten, die meldepflichtig sind.

Interne Regelungen beachten:

Informieren Sie sich über die konkreten Krankmeldungsrichtlinien Ihres Unternehmens. Diese können im Arbeitsvertrag, in Betriebsvereinbarungen oder in internen Handbüchern festgehalten sein. Halten Sie sich an die vorgegebenen Prozesse, um Missverständnisse zu vermeiden.

Fazit:

Eine rechtzeitige und korrekte Krankmeldung ist sowohl im Interesse des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich, beachten Sie die internen Regelungen und seien Sie ehrlich in Ihrer Kommunikation. So tragen Sie zu einem guten Arbeitsklima und einem reibungslosen Betriebsablauf bei.