Wie viel zahlt der Arbeitgeber, wenn ich krank bin?

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Das Entgeltfortzahlungsgesetz sichert Arbeitnehmern sechs Wochen lang den vollen Lohnfortzahlung bei Krankheit. Der Arbeitgeber trägt diese Kosten zunächst vollständig. Danach greift gegebenenfalls eine Krankenversicherung oder andere Absicherung. Die Höhe der Zahlung orientiert sich am regulären Arbeitsentgelt.

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Krank im Job: Wie lange und wie viel zahlt der Arbeitgeber?

Die Krankheit trifft jeden mal – und dann stellt sich die Frage: Wie sieht es mit dem Gehalt aus? Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt in Deutschland die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Doch der Schutz ist nicht unbegrenzt und es gibt wichtige Details zu beachten.

Die ersten sechs Wochen: Voller Lohn vom Arbeitgeber

Das EFZG verpflichtet den Arbeitgeber, Ihnen für die ersten sechs Wochen Ihrer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit Ihr volles Gehalt weiterzuzahlen. Das gilt unabhängig von der Dauer Ihrer Beschäftigung beim Unternehmen. Wichtig ist lediglich die rechtzeitige Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), früher bekannt als Krankmeldung. Diese muss umgehend, spätestens am ersten Krankheitstag, beim Arbeitgeber eingereicht werden. Verspätungen können zu Komplikationen führen.

Kein Abzug von Urlaubstagen: Die Lohnfortzahlung während der ersten sechs Wochen geschieht ohne Abzug von Urlaubstagen. Ihr Urlaubsanspruch bleibt unangetastet.

Höhe der Zahlung: Die Zahlung entspricht Ihrem regulären Arbeitsentgelt inklusive aller üblichen Zulagen, wie z.B. Schichtzulagen oder vermögenswirksame Leistungen. Überstundenvergütung wird hingegen in der Regel nicht berücksichtigt. Berechnet wird das Nettogehalt, das Sie auch bei normaler Arbeitsleistung erhalten würden. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld sind in dieser Berechnung nicht enthalten.

Nach den sechs Wochen: Andere Absicherungen treten in Kraft

Nach Ablauf der sechswöchigen Frist der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber springt in der Regel die Krankenkasse ein. Diese übernimmt für einen festgelegten Zeitraum Krankengeld, jedoch in der Höhe reduziert. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70% Ihres bisherigen Nettogehalts. Die genaue Dauer der Krankengeldzahlung ist abhängig von der individuellen Versicherungsdauer und der Art der Erkrankung. Es ist wichtig, sich rechtzeitig bei der Krankenkasse über die genauen Bedingungen und den Antragsprozess zu informieren.

Ausnahmen und Sonderfälle:

  • Kurzfristige Beschäftigung: Bei einer Beschäftigung von weniger als sechs Wochen, zahlt der Arbeitgeber selbstverständlich nur für den Zeitraum der tatsächlich geleisteten Arbeit.
  • Probezeit: Die Lohnfortzahlungspflicht besteht auch während der Probezeit.
  • Teilzeitbeschäftigung: Die Lohnfortzahlung bezieht sich auf das reguläre Gehalt Ihres Teilzeit-Vertrages.
  • Mehrere Erkrankungen: Bei mehreren aufeinanderfolgenden Erkrankungen innerhalb eines Jahres beginnt die sechswöchige Frist jeweils von Neuem.

Fazit:

Das EFZG bietet Arbeitnehmern einen wichtigen Schutz vor finanziellen Einbußen bei Krankheit. Die ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber sind eine wichtige Absicherung. Danach ist es ratsam, sich frühzeitig bei der Krankenkasse über die Inanspruchnahme von Krankengeld zu informieren, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Sollte es zu Unsicherheiten kommen, empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Arbeitgeber oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.