Wie viel Prozent Salz darf Trinkwasser haben?

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Die deutsche Trinkwasserverordnung legt strenge Grenzwerte für verschiedene Inhaltsstoffe fest. Für Natrium, das Bestandteil von Kochsalz (Natriumchlorid) ist, gilt ein Grenzwert von 200 mg/l. Chlorid, der andere Bestandteil von Kochsalz, hat einen Grenzwert von 250 mg/l. Eine direkte Angabe zum Salzgehalt in Prozent gibt es nicht. Diese Werte sollen sicherstellen, dass Trinkwasser gesundheitlich unbedenklich und geschmacklich akzeptabel bleibt. Bei Überschreitung dieser Werte ist das Wasser nicht automatisch gesundheitsschädlich, aber es kann zu Beeinträchtigungen kommen.
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Salz im Trinkwasser: Unsichtbare Grenzen der Trinkwasserverordnung

Trinkwasser – lebensnotwendig und scheinbar einfach. Doch die Qualität dieses essentiellen Guts unterliegt strengsten Kontrollen, um die Gesundheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Die deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt detailliert die zulässigen Grenzwerte für diverse Inhaltsstoffe, darunter auch den Salzgehalt. Eine Frage, die viele Verbraucher umtreibt, ist: Wie viel Salz darf Trinkwasser eigentlich enthalten?

Eine direkte Prozentangabe für den Salzgehalt im Trinkwasser sucht man in der TrinkwV vergeblich. Stattdessen werden die Grenzwerte für die einzelnen Bestandteile von Kochsalz (Natriumchlorid) separat festgelegt. Diese Vorgehensweise ist sinnvoll, da Natrium und Chlorid auch aus anderen Quellen als Kochsalz ins Wasser gelangen können und unterschiedliche Auswirkungen auf den menschlichen Körper und den Geschmack des Wassers haben.

Die TrinkwV setzt einen Grenzwert von 200 mg/l (Milligramm pro Liter) für Natrium fest. Dieser Wert bezieht sich auf das Natrium-Ion, ein Bestandteil von Kochsalz, aber auch vieler anderer natürlicher Verbindungen. Überschreitungen dieses Wertes können, abhängig von der Menge und der Dauer des Konsums, zu gesundheitlichen Problemen bei Menschen mit Bluthochdruck oder Nierenproblemen führen. Eine erhöhte Natriumzufuhr über das Trinkwasser verstärkt die Belastung des Kreislaufsystems.

Für Chlorid, den zweiten Bestandteil von Kochsalz, liegt der Grenzwert der TrinkwV bei 250 mg/l. Auch hier gilt: Der Grenzwert bezieht sich nicht ausschließlich auf Chlorid aus Kochsalz, sondern auch auf Chlorid aus anderen Quellen. Zu hohe Chloridkonzentrationen können zu einem salzigen Geschmack des Wassers führen, der von vielen als unangenehm empfunden wird. In höheren Konzentrationen kann Chlorid ebenfalls gesundheitliche Auswirkungen haben, beispielsweise auf den Säure-Basen-Haushalt.

Die Berechnung eines direkten Salzgehalts in Prozent aus den Natrium- und Chlorid-Grenzwerten ist komplex und hängt von der genauen Zusammensetzung des Salzes im Wasser ab. Rein hypothetisch, und unter der vereinfachenden Annahme, dass das gesamte Natrium und Chlorid aus Kochsalz (NaCl) stammen, ließe sich ein maximaler Salzgehalt berechnen. Dabei müsste man die molaren Massen von Natrium (23 g/mol), Chlorid (35,5 g/mol) und Natriumchlorid (58,5 g/mol) berücksichtigen. Eine solche Berechnung ist jedoch im Kontext der TrinkwV irreführend, da sie die komplexen Zusammenhänge der Wasseranalytik vereinfacht.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Einhaltung der Grenzwerte der TrinkwV nicht bedeutet, dass Wasser mit einem Salzgehalt nahe diesen Grenzwerten unbedingt gesundheitsschädlich ist. Die Grenzwerte sollen einen Sicherheitsabstand gewährleisten und ein akzeptables Trinkwasser hinsichtlich Geschmack und gesundheitlicher Unbedenklichkeit sicherstellen. Eine Überschreitung der Grenzwerte signalisiert jedoch erhöhte Aufmerksamkeit und weitere Untersuchungen zur Quelle und Zusammensetzung des Salzes im Wasser. Die gesundheitlichen Auswirkungen hängen stark von individuellen Faktoren und der Dauer der Einnahme ab. Bei Unsicherheiten sollte immer der zuständige Wasserversorger kontaktiert werden.