Für welche Flüge gilt die EU-Fluggastrechteverordnung?
Für welche Flüge gilt die EU-Fluggastrechteverordnung?
Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 ist eine wichtige Richtlinie, die Fluggästen bei Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen Schutz bietet. Sie gilt für alle Flüge, die folgende Kriterien erfüllen:
- Start von einem EU-Flughafen: Flüge, die von einem Flughafen in der Europäischen Union (EU) abfliegen, sind von der Verordnung abgedeckt, unabhängig von der Fluggesellschaft.
- Landung auf einem EU-Flughafen: Flüge, die auf einem Flughafen in der EU landen, fallen ebenfalls unter die Verordnung, selbst wenn sie von einer Nicht-EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.
Die Verordnung gilt nicht nur für Flüge innerhalb der EU, sondern auch für Flüge zwischen EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Ländern. Wichtig ist jedoch zu beachten, dass sie nicht für Flüge gilt, die von Nicht-EU-Fluggesellschaften durchgeführt werden und weder in der EU starten noch dort landen.
Beispiele für abgedeckte Flüge:
- Ein Flug von Paris nach London wird abgedeckt, unabhängig davon, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt.
- Ein Flug von New York nach Berlin wird abgedeckt, unabhängig davon, ob er von einer EU- oder Nicht-EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird.
Beispiele für nicht abgedeckte Flüge:
- Ein Flug von London nach Dubai, der von einer Nicht-EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird, ist nicht abgedeckt.
- Ein Flug von New York nach Paris, der von einer Nicht-EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird, ist ebenfalls nicht abgedeckt.
Es ist wichtig, dass sich Fluggäste ihrer Rechte im Falle von Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen bewusst sind. Die EU-Fluggastrechteverordnung bietet einen umfassenden Schutz und stellt sicher, dass Fluggäste fair behandelt werden.
#Euflüge#Eufluggastrechte#FluglinienKommentar zur Antwort:
Vielen Dank für Ihre Kommentare! Ihr Feedback ist sehr wichtig, damit wir unsere Antworten in Zukunft verbessern können.