In welchen Ländern gilt der BF17 Führerschein?
Mit dem deutschen BF17-Führerschein dürfen Fahranfänger in Deutschland und Österreich begleitet fahren. Außerhalb dieser beiden Länder ist die Nutzung der BF17-Prüfungsbescheinigung aktuell nicht gestattet. Wer im Ausland fahren möchte, muss warten, bis er den vollwertigen Führerschein besitzt.
BF17-Führerschein: Gültigkeit und Grenzen im In- und Ausland
Der Führerschein mit Begleitperson (BF17) erfreut sich in Deutschland wachsender Beliebtheit. Er ermöglicht es Jugendlichen ab 17 Jahren, bereits vor Erreichen des regulären Führerschein-Mindestalters von 18 Jahren am Straßenverkehr teilzunehmen – allerdings unter Aufsicht einer Begleitperson. Doch die Frage nach der Gültigkeit des BF17-Führerscheins im Ausland stellt sich immer wieder. Die Antwort ist leider weniger erfreulich als manch einer hofft.
Deutschland und Österreich: Das einzige Duo
Der BF17-Führerschein ist ausschliesslich in Deutschland und Österreich gültig. Das bedeutet, dass die Prüfungsbescheinigung, die den Status des BF17-Führerscheins belegt, nur in diesen beiden Ländern als Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs mit Begleitperson anerkannt wird. Eine Erweiterung der Gültigkeit auf weitere EU-Staaten oder Drittländer besteht aktuell nicht.
Warum keine internationale Anerkennung?
Die fehlende internationale Anerkennung des BF17-Führerscheins liegt in den unterschiedlichen Rechtslagen und gesetzlichen Bestimmungen der einzelnen Länder begründet. Die konkreten Regelungen zum begleiteten Fahren sind national unterschiedlich ausgestaltet und basieren auf spezifischen Anforderungen an die Fahrausbildung und die Aufsichtspflicht der Begleitperson. Eine Harmonisierung auf EU-Ebene besteht bisher nicht.
Auslandaufenthalt geplant? Vollwertiger Führerschein erforderlich!
Wer mit einem Fahrzeug im Ausland fahren möchte, benötigt einen regulären, vollwertigen Führerschein. Die Prüfungsbescheinigung des BF17-Führerscheins wird im Ausland weder als Berechtigung zum Fahren noch als Grundlage für eine Anerkennung eines ausländischen Führerscheins akzeptiert. Es ist daher zwingend erforderlich, den vollständigen Führerschein zu besitzen, bevor man eine Fahrt ins Ausland unternimmt. Auch ein internationaler Führerschein bietet in diesem Fall keine Lösung, da er lediglich eine Übersetzung des nationalen Führerscheins darstellt.
Fazit:
Der BF17-Führerschein ist ein wertvolles Instrument zur Vorbereitung auf das eigenständige Fahren, beschränkt sich aber in seiner Gültigkeit klar auf das Gebiet Deutschlands und Österreichs. Für Fahrten ins Ausland ist ein vollwertiger Führerschein unerlässlich. Eine frühzeitige Planung und Berücksichtigung dieser Einschränkung ist für alle Jugendlichen, die mit dem BF17-System fahren möchten, von großer Bedeutung.
#Bf17#Führerschein#LänderKommentar zur Antwort:
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