Wann muss der Führerschein komplett neu gemacht werden?

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Unabhängig vom aktuellen Format Ihres Führerscheins – ob alt oder neu – bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den aktuellen EU-Standard umgetauscht werden. Dies gilt für alle Pkw- und Motorradführerscheine und dient der Vereinheitlichung und Fälschungssicherheit. Ein kompletter Neuantrag ist dafür nicht erforderlich.

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Der Führerschein-Tausch: Wann muss ich meinen alten Lappen abgeben?

Der deutsche Führerschein wird nach und nach umgestellt. Viele Autofahrer fragen sich daher: Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen? Die Antwort ist nicht ganz so einfach, wie ein simples Datum. Es hängt primär vom Ausstellungsdatum Ihres Führerscheins ab, nicht von dessen Aussehen (altrosa, grauer Papierführerschein oder Kartenführerschein).

Der Stichtag: 19. Januar 2013

Entscheidend ist der 19. Januar 2013. Alle Führerscheine, die vor diesem Datum ausgestellt wurden, müssen bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Diese Regelung gilt für alle Klassen, also Pkw (Klasse B), Motorrad (Klasse A) und alle weiteren Führerscheinklassen.

Kein kompletter Neuantrag – aber ein Umtauschverfahren!

Wichtig zu verstehen ist: Es handelt sich nicht um einen kompletten Neuantrag mit Fahrschulbesuch und Prüfung. Der Umtausch dient der Angleichung an den EU-weiten Führerscheinstandard und verbessert die Fälschungssicherheit. Sie müssen lediglich Ihren alten Führerschein bei der zuständigen Führerscheinstelle umtauschen lassen. Dazu benötigen Sie in der Regel ein biometrisches Passfoto und gegebenenfalls weitere Unterlagen, die von der jeweiligen Behörde vorgegeben werden. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Fristen und Konsequenzen:

Die Frist bis 2033 ist gestaffelt nach Geburtsjahrgängen (die genaue Einteilung ist abhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins, nicht vom Geburtsdatum des Inhabers!). Verpassen Sie den für Sie gültigen Stichtag, droht ein Bußgeld. Das kann im Einzelfall je nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfallen. Darüber hinaus ist das Führen eines abgelaufenen Führerscheins nicht erlaubt und kann zu Sanktionen führen.

Proaktives Handeln ist ratsam:

Vermeiden Sie unnötigen Stress und kümmern Sie sich rechtzeitig um den Umtausch Ihres Führerscheins. Planen Sie genügend Zeit ein, da die Bearbeitungszeit bei den Behörden variieren kann. Die zuständige Stelle kann Ihnen detaillierte Informationen zum Ablauf und den notwendigen Unterlagen geben. Die meisten Behörden bieten die Möglichkeit, den Umtausch online anzumelden oder vorab Termine zu vereinbaren, um Wartezeiten zu minimieren.

Fazit:

Der Umtausch des alten Führerscheins ist keine lästige Pflicht, sondern ein notwendiger Schritt zur Modernisierung und Sicherheit. Informieren Sie sich frühzeitig über die für Sie relevanten Fristen und die notwendigen Schritte, um rechtzeitig und ohne Komplikationen Ihren neuen Führerschein zu erhalten.