Ist es erlaubt, im Zug Alkohol zu trinken?

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Die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn enthalten keine Hinweise zum Umgang mit alkoholisierten Fahrgästen. Darüber hinaus gibt es keine rechtliche Handhabe, um Verstöße gegen die AGBs mit einer Geldbuße zu ahnden.

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Alkoholgenuss in Zügen: Das sagen die Regelungen

Obwohl das Trinken von Alkohol in Zügen nicht ausdrücklich verboten ist, gibt es einige Regeln, die zu beachten sind.

Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn

Die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn (DB) enthalten keine expliziten Bestimmungen zum Umgang mit alkoholisierten Fahrgästen. Allerdings wird im Allgemeinen erwartet, dass sich alle Reisenden angemessen verhalten und die Ruhe anderer Fahrgäste nicht stören.

Rechtliche Bestimmungen

Auch im deutschen Recht gibt es keine gesetzlichen Regelungen, die den Alkoholkonsum in Zügen untersagen. Es bestehen lediglich allgemeine Bestimmungen zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr.

Einschränkungen durch AGBs

Einige Verkehrsverbünde und Busunternehmen haben jedoch eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs), die den Alkoholkonsum in ihren Fahrzeugen regeln. Diese Regelungen können von einem Verbot des Alkoholkonsums bis hin zur Einschränkung auf bestimmte Getränkearten reichen.

Konsequenzen bei Verstößen

Verstöße gegen die AGBs können in der Regel mit einer Geldbuße geahndet werden. Allerdings gibt es keine rechtliche Handhabe, um Verstöße gegen die AGBs der Deutschen Bahn mit einer Geldbuße zu ahnden. In solchen Fällen kann das Zugpersonal lediglich die Polizei hinzuziehen, um die betreffende Person aus dem Zug zu verweisen.

Fazit

Auch wenn das Trinken von Alkohol in Zügen nicht generell verboten ist, sollten Fahrgäste sich bewusst sein, dass sie sich angemessen verhalten und die Mitreisenden nicht stören dürfen. Bei Verstößen gegen die Beförderungsbedingungen oder AGBs kann das Zugpersonal Maßnahmen ergreifen, die bis zum Ausschluss aus dem Zug reichen können.