Kann man mit einem abgelaufenen Personalausweis noch fliegen?

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Bei abgelaufenem Ausweis kann die Bundespolizei einen Reiseausweis für deutsche Staatsbürger ausstellen. Damit ist eine befristete Reise möglich.

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Kann man mit einem abgelaufenen Personalausweis fliegen?

Generell ist für Inlandsflüge innerhalb Deutschlands kein gültiger Personalausweis erforderlich. Es reicht aus, sich mit einem anderen amtlichen Lichtbildausweis, wie zum Beispiel einem Reisepass, auszuweisen.

Für Flüge ins Ausland ist jedoch immer ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Die meisten Fluggesellschaften akzeptieren abgelaufene Ausweise nicht mehr.

Sollte der Personalausweis abgelaufen sein, besteht die Möglichkeit, sich einen Reiseausweis bei der Bundespolizei ausstellen zu lassen. Dieser Reiseausweis gilt befristet und ermöglicht die Reise ins Ausland.

Um einen Reiseausweis zu beantragen, sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweises
  • Personalausweis (auch wenn dieser abgelaufen ist)
  • Reisepass (falls vorhanden)
  • Ein aktuelles Passfoto

Die Ausstellung eines Reiseausweises kann einige Tage in Anspruch nehmen. Daher ist es ratsam, rechtzeitig vor Reiseantritt einen Antrag zu stellen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass man mit einem abgelaufenen Personalausweis zwar keine Auslandsflüge antreten kann, aber es ist möglich, sich bei der Bundespolizei einen Reiseausweis ausstellen zu lassen. Dieser Reiseausweis ermöglicht eine befristete Auslandsreise.