Wann bekommt man Entschädigung bei Zugverspätung?

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Verspätete Bahnreisen werden entschädigt: Ab einer Stunde Verspätung erhalten Reisende 25%, ab zwei Stunden 50% des Fahrpreises zurück. Bei vollständigem Zugausfall erfolgt die volle Rückerstattung des Ticketpreises. Die Entschädigungshöhe richtet sich nach der Verspätungszeit.
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Wann man Entschädigung bei Zugverspätung erhält

Verspätungen und Ausfälle im Bahnverkehr sind leider keine Seltenheit. Doch wann haben Reisende Anspruch auf Entschädigung? Die Deutsche Bahn (DB) hat klare Regelungen festgelegt, die eine Rückerstattung oder Entschädigung bei Verspätungen und Ausfällen vorsehen.

Entschädigung bei Verspätungen

  • Ab 60 Minuten Verspätung: 25 % des Fahrpreises des Fernverkehrstickets
  • Ab 120 Minuten Verspätung: 50 % des Fahrpreises des Fernverkehrstickets
  • Ab 60 Minuten Verspätung: 20 % des Fahrpreises des Nahverkehrstickets
  • Ab 120 Minuten Verspätung: 40 % des Fahrpreises des Nahverkehrstickets

Entschädigung bei Zugausfall

  • Bei vollständigem Zugausfall erhalten Reisende den vollen Fahrpreis des Tickets erstattet.

Wichtig zu wissen:

  • Die Entschädigungshöhe richtet sich immer nach dem Preis des gebuchten Tickets.
  • Die Entschädigung wird nur für Fahrkarten erstattet, die im Voraus gekauft wurden.
  • Die Entschädigung wird nicht für Sparpreise, Sonderangebote oder BahnCards gewährt.
  • Die Entschädigung wird nicht gezahlt, wenn die Verspätung auf höhere Gewalt (z. B. Unwetter oder Streiks) zurückzuführen ist.
  • Reisende müssen die Verspätung beim Zugpersonal oder am Bahnhof melden und quittieren lassen.
  • Die Entschädigung kann online, per Post oder persönlich an den DB-Servicecentern beantragt werden.

Fazit

Bei Verspätungen und Ausfällen im Bahnverkehr haben Reisende Anspruch auf Entschädigung, wenn die festgelegten Zeitgrenzen überschritten werden. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Verspätungszeit und dem Preis des Tickets. Es ist wichtig, die Verspätung zu melden und die Entschädigung rechtzeitig zu beantragen.