Wann gibt es eine Entschädigung bei Flugverspätung?
Flugverspätung: Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?
Flugverspätungen gehören leider zum Reisealltag. Doch wann berechtigt eine Verspätung zu einer Entschädigung durch die Fluggesellschaft? Die Rechtslage ist komplex, doch im Kern gilt: Die Höhe der Entschädigung und der Anspruch darauf hängen maßgeblich von der Dauer der Verspätung, dem Grund der Verspätung und der Flugstrecke ab.
Die EU-Fluggastrechtverordnung (VO 261/2004) ist hier zentral. Sie regelt die Rechte von Fluggästen bei Flugausfällen und -verspätungen innerhalb der Europäischen Union und bei Flügen von Flughäfen innerhalb der EU nach anderen Flughäfen weltweit. Wichtig ist: Die Verordnung gilt nicht nur für die Airline, sondern auch für Charterflüge.
Ab wann besteht ein Anspruch auf Entschädigung?
Ein genereller Anspruch auf Entschädigung besteht nicht bei jeder Verspätung. Die EU-Verordnung sieht folgende Kriterien vor:
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Verzögerung von mindestens drei Stunden: Bei Verspätungen ab drei Stunden kann der Passagier Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben. Die Höhe dieser Zahlung ist abhängig von der Flugdistanz:
- bis 1500 km: 250 €
- zwischen 1500 km und 3500 km: 400 €
- über 3500 km: 600 €
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Ausnahme: Außergewöhnliche Umstände: Die Fluggesellschaft ist von der Entschädigungspflicht befreit, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die die Fluggesellschaft trotz aller zumutbaren Maßnahmen nicht verhindern konnte. Dazu gehören beispielsweise:
- schwerwiegende Wetterereignisse: heftige Stürme, extreme Kälte oder starker Schneefall, die einen sicheren Flugbetrieb unmöglich machen.
- Sicherheitsrisiken: Terroranschläge, Bombenalarme oder andere Sicherheitsbedenken.
- Streiks von Fluglotsen oder anderen Mitarbeitern des Flughafens: Hier ist wichtig zu differenzieren: Streiks des eigenen Personals der Fluggesellschaft fallen nicht unter außergewöhnliche Umstände.
- Vogel- oder andere Wildtier-Schäden am Flugzeug
- technische Defekte, die nicht vorhersehbar waren und trotz regelmäßiger Wartung auftraten. (Hier wird eine sorgfältige Wartung der Fluggesellschaft geprüft)
Was passiert bei Verspätungen unter drei Stunden?
Bei Verspätungen unter drei Stunden besteht in der Regel kein Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung gemäß der EU-Verordnung. Die Airline ist jedoch verpflichtet, für angemessene Versorgung zu sorgen, z.B. Verpflegung und Getränke. Bei sehr langen Wartezeiten kann auch ein Hotelzimmer angeboten werden müssen.
Was ist besser: Entschädigung oder Weiterbeförderung?
Die Airline muss Ihnen eine Wahl lassen: Entweder die Ausgleichszahlung oder eine alternative Beförderung zu Ihrem Zielort, gegebenenfalls mit einer anderen Airline. Die Auswahl obliegt Ihnen.
Dokumentieren Sie Ihre Ansprüche!
Sammeln Sie alle relevanten Belege: Flugschein, Boarding-Pass, Bestätigung der Verspätung, Hotelrechnungen etc. Ein schriftliches Beschwerdeprotokoll bei der Airline ist ebenfalls ratsam. Bei Ablehnung der Entschädigung kann man sich an die zuständige Aufsichtsbehörde oder einen Anwalt wenden.
Fazit:
Eine Flugverspätung kann sehr ärgerlich sein. Ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Kennen Sie Ihre Rechte und sammeln Sie die notwendigen Beweise, um Ihren Anspruch durchzusetzen. Dieser Artikel dient lediglich zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Juristen oder eine Verbraucherberatung wenden.
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