Welche Regelung gilt bei Verspätung des Zuges?

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Bei Zugverspätungen über eine Stunde können Reisende einen Teil des Fahrpreises erstattet bekommen. Ab einer Stunde Verspätung stehen 25%, ab zwei Stunden 50% der Fahrpreiserstattung zur Verfügung. Die genaue Höhe hängt von der jeweiligen Verspätung ab.
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Bei Zugverspätungen: So erhalten Sie eine Fahrpreiserstattung

Zugverspätungen sind ein Ärgernis, das vielen Reisenden bekannt ist. Glücklicherweise gibt es jedoch Möglichkeiten, eine Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten zu erhalten.

Fahrpreiserstattung bei Zugverspätungen

In Deutschland haben Reisende Anspruch auf eine Fahrpreiserstattung bei Zugverspätungen von über einer Stunde. Je nach Dauer der Verspätung wird ein unterschiedlicher Prozentsatz des Fahrpreises erstattet:

  • Ab 1 Stunde Verspätung: 25 % des Fahrpreises
  • Ab 2 Stunden Verspätung: 50 % des Fahrpreises

Höhe der Fahrpreiserstattung

Die genaue Höhe der Fahrpreiserstattung hängt von der Verspätungsdauer ab. Die folgende Tabelle zeigt die Erstattungsbeträge für verschiedene Verspätungsdauern:

Verspätungsdauer Erstattungsbetrag
60 – 119 Minuten 25 %
120 – 179 Minuten 50 %
180 – 239 Minuten 75 %
ab 240 Minuten 100 %

Bedingungen für die Fahrpreiserstattung

Um eine Fahrpreiserstattung zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Zugverspätung muss von der Bahn verschuldet sein.
  • Die Verspätung muss mindestens eine Stunde betragen.
  • Der Reisende muss ein gültiges Ticket für die verspätete Fahrt besitzen.

Antrag auf Fahrpreiserstattung

Anträge auf Fahrpreiserstattung können online oder schriftlich bei der Deutschen Bahn gestellt werden. Für den Online-Antrag wird ein BahnCard-Konto benötigt.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Kopie des verspäteten Tickets
  • Nachweis über die tatsächliche Verspätung (z. B. Bahnauskunft)
  • Bankdaten für die Überweisung der Erstattung

Wichtiger Hinweis:

Die Fahrpreiserstattung wird nur für den verspäteten Teil der Fahrt geleistet. Wenn die gesamte Reise aufgrund der Verspätung nicht mehr angetreten wird, kann eine vollständige Erstattung beantragt werden.