Welche Regelung gilt bei Verspätung des Zuges?
Bei Zugverspätungen: So erhalten Sie eine Fahrpreiserstattung
Zugverspätungen sind ein Ärgernis, das vielen Reisenden bekannt ist. Glücklicherweise gibt es jedoch Möglichkeiten, eine Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten zu erhalten.
Fahrpreiserstattung bei Zugverspätungen
In Deutschland haben Reisende Anspruch auf eine Fahrpreiserstattung bei Zugverspätungen von über einer Stunde. Je nach Dauer der Verspätung wird ein unterschiedlicher Prozentsatz des Fahrpreises erstattet:
- Ab 1 Stunde Verspätung: 25 % des Fahrpreises
- Ab 2 Stunden Verspätung: 50 % des Fahrpreises
Höhe der Fahrpreiserstattung
Die genaue Höhe der Fahrpreiserstattung hängt von der Verspätungsdauer ab. Die folgende Tabelle zeigt die Erstattungsbeträge für verschiedene Verspätungsdauern:
Verspätungsdauer | Erstattungsbetrag |
---|---|
60 – 119 Minuten | 25 % |
120 – 179 Minuten | 50 % |
180 – 239 Minuten | 75 % |
ab 240 Minuten | 100 % |
Bedingungen für die Fahrpreiserstattung
Um eine Fahrpreiserstattung zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Zugverspätung muss von der Bahn verschuldet sein.
- Die Verspätung muss mindestens eine Stunde betragen.
- Der Reisende muss ein gültiges Ticket für die verspätete Fahrt besitzen.
Antrag auf Fahrpreiserstattung
Anträge auf Fahrpreiserstattung können online oder schriftlich bei der Deutschen Bahn gestellt werden. Für den Online-Antrag wird ein BahnCard-Konto benötigt.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Kopie des verspäteten Tickets
- Nachweis über die tatsächliche Verspätung (z. B. Bahnauskunft)
- Bankdaten für die Überweisung der Erstattung
Wichtiger Hinweis:
Die Fahrpreiserstattung wird nur für den verspäteten Teil der Fahrt geleistet. Wenn die gesamte Reise aufgrund der Verspätung nicht mehr angetreten wird, kann eine vollständige Erstattung beantragt werden.
#Fahrplan#Reiserecht#ZugverspätungKommentar zur Antwort:
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