Wer darf nach meinem Ausweis verlangen?
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In Deutschland dürfen neben Polizei und Zoll unter Umständen auch Ordnungsämter die Vorlage eines Ausweises fordern. Die genauen Voraussetzungen hängen vom jeweiligen Bundesland ab. Dies dient der Identifizierung.
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Wer darf in Deutschland nach meinem Ausweis verlangen?
In Deutschland sind neben der Polizei und dem Zoll unter bestimmten Voraussetzungen auch Ordnungsämter befugt, die Vorlage eines Ausweises zu fordern.
Polizei
- Personenkontrollen bei Verdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit
- Feststellung der Identität bei Vorliegen begründeter Anhaltspunkte für eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit
- Durchsuchung von Personen oder Fahrzeugen bei begründetem Verdacht einer Straftat
Zoll
- Grenzkontrollen
- Zollkontrollen von Waren und Personen
Ordnungsämter
- Die Befugnis von Ordnungsämtern zur Ausweiskontrolle variiert je nach Bundesland. In der Regel ist sie auf bestimmte Situationen beschränkt, wie z. B.:
- Überprüfung von Personen, die sich verdächtig verhalten
- Kontrolle von öffentlichen Plätzen, Parks oder Veranstaltungsorten
- Festnahme von Personen, die Ordnungswidrigkeiten begehen
Voraussetzungen für die Ausweiskontrolle durch Ordnungsämter
- Die Ausweiskontrolle muss durch eine Rechtsvorschrift gedeckt sein, die im jeweiligen Bundesland gilt.
- Es muss ein konkreter Anlass für die Kontrolle vorliegen, z. B. eine Störung der öffentlichen Ordnung oder die Verhinderung von Straftaten.
- Die Kontrolle muss verhältnismäßig sein, d. h. sie darf nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des Ziels erforderlich ist.
Wichtiger Hinweis
- Die Person, die eine Ausweiskontrolle durchführt, ist verpflichtet, sich auszuweisen.
- Verweigern Sie die Vorlage Ihres Ausweises nur, wenn Sie begründet davon ausgehen können, dass die Kontrolle rechtswidrig ist.
- Sollten Sie sich unsicher sein, ob eine Ausweiskontrolle rechtmäßig ist, können Sie die Polizei oder einen Anwalt zu Rate ziehen.
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