Wer darf nach meinem Ausweis verlangen?

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In Deutschland dürfen neben Polizei und Zoll unter Umständen auch Ordnungsämter die Vorlage eines Ausweises fordern. Die genauen Voraussetzungen hängen vom jeweiligen Bundesland ab. Dies dient der Identifizierung.
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Wer darf in Deutschland nach meinem Ausweis verlangen?

In Deutschland sind neben der Polizei und dem Zoll unter bestimmten Voraussetzungen auch Ordnungsämter befugt, die Vorlage eines Ausweises zu fordern.

Polizei

  • Personenkontrollen bei Verdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit
  • Feststellung der Identität bei Vorliegen begründeter Anhaltspunkte für eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit
  • Durchsuchung von Personen oder Fahrzeugen bei begründetem Verdacht einer Straftat

Zoll

  • Grenzkontrollen
  • Zollkontrollen von Waren und Personen

Ordnungsämter

  • Die Befugnis von Ordnungsämtern zur Ausweiskontrolle variiert je nach Bundesland. In der Regel ist sie auf bestimmte Situationen beschränkt, wie z. B.:
    • Überprüfung von Personen, die sich verdächtig verhalten
    • Kontrolle von öffentlichen Plätzen, Parks oder Veranstaltungsorten
    • Festnahme von Personen, die Ordnungswidrigkeiten begehen

Voraussetzungen für die Ausweiskontrolle durch Ordnungsämter

  • Die Ausweiskontrolle muss durch eine Rechtsvorschrift gedeckt sein, die im jeweiligen Bundesland gilt.
  • Es muss ein konkreter Anlass für die Kontrolle vorliegen, z. B. eine Störung der öffentlichen Ordnung oder die Verhinderung von Straftaten.
  • Die Kontrolle muss verhältnismäßig sein, d. h. sie darf nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des Ziels erforderlich ist.

Wichtiger Hinweis

  • Die Person, die eine Ausweiskontrolle durchführt, ist verpflichtet, sich auszuweisen.
  • Verweigern Sie die Vorlage Ihres Ausweises nur, wenn Sie begründet davon ausgehen können, dass die Kontrolle rechtswidrig ist.
  • Sollten Sie sich unsicher sein, ob eine Ausweiskontrolle rechtmäßig ist, können Sie die Polizei oder einen Anwalt zu Rate ziehen.