Wann zählt ein Rucksack als Handgepäck?

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Kompakte Rucksäcke, Laptoptaschen oder Handtaschen gelten meist als zulässiges kleines Handgepäck. Die meisten Fluglinien inkludieren ein solches Stück im Standardtarif. Zusätzliche Gepäckstücke sind meist kostenpflichtig. Informieren Sie sich vor dem Flug über die genauen Bestimmungen Ihrer Airline.

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Wann zählt ein Rucksack als Handgepäck? Ein Leitfaden für smarte Reisende

Die Frage, ob ein Rucksack als Handgepäck durchgeht, beschäftigt viele Reisende. Schließlich möchte niemand am Flughafen eine böse Überraschung erleben und unerwartete Gebühren für Gepäck bezahlen. Die Antwort ist leider nicht immer eindeutig, denn sie hängt stark von der jeweiligen Fluggesellschaft und deren Gepäckbestimmungen ab.

Grundsätzlich gilt: Ein Rucksack zählt als Handgepäck, wenn er bestimmte Größen- und Gewichtsbeschränkungen einhält und den Richtlinien der Airline entspricht.

Was ist “Handgepäck” genau?

Fluggesellschaften unterscheiden in der Regel zwischen zwei Arten von Handgepäck:

  • “Kleines Handgepäck”: Dies ist ein kleineres Gepäckstück, das kostenlos mitgenommen werden darf und in der Regel unter den Sitz vor Ihnen passt. Hierzu zählen häufig kompakte Rucksäcke, Laptoptaschen, Handtaschen oder Einkaufstaschen.
  • “Normales Handgepäck”: Dies ist ein größeres Gepäckstück, das in den Gepäckfächern über den Sitzen verstaut wird. Ob dieses kostenlos ist oder kostenpflichtig, hängt vom Tarif und der Fluggesellschaft ab.

Die entscheidenden Faktoren: Größe, Gewicht und Airline-Bestimmungen

  • Größe: Die maximale Größe für Handgepäck wird von jeder Airline individuell festgelegt. Übliche Maße für “normales Handgepäck” liegen bei ca. 55 x 40 x 20 cm. Für “kleines Handgepäck” sind die Maße deutlich geringer, oft um die 40 x 30 x 15 cm. Achten Sie darauf, dass Griffe, Rollen und Außentaschen bei der Messung berücksichtigt werden!
  • Gewicht: Auch das zulässige Gewicht variiert stark. Häufig liegt die Grenze für “normales Handgepäck” bei 8-10 kg. Für “kleines Handgepäck” gibt es oft keine oder eine sehr großzügige Gewichtsbegrenzung.
  • Airline-Bestimmungen: Jede Fluggesellschaft hat eigene Regeln und Gebührenstrukturen für Gepäck. Es ist absolut unerlässlich, die spezifischen Bestimmungen Ihrer Airline vor dem Flug zu überprüfen. Sie finden diese Informationen in der Regel auf der Webseite der Airline oder in Ihrer Buchungsbestätigung.

Wie finde ich die richtigen Informationen?

  • Webseite der Airline: Die beste Quelle für aktuelle Informationen sind die Gepäckrichtlinien auf der Webseite der Fluggesellschaft. Suchen Sie nach Begriffen wie “Handgepäck”, “Freigepäck” oder “Gepäckbestimmungen”.
  • Buchungsbestätigung: Auch in Ihrer Buchungsbestätigung finden Sie oft Hinweise auf die Gepäckbestimmungen.
  • Kundenservice: Wenn Sie unsicher sind, kontaktieren Sie den Kundenservice der Airline.

Tipps für die Rucksackauswahl und das Packen:

  • Messung: Messen Sie Ihren Rucksack aus, bevor Sie zum Flughafen fahren.
  • Flexibilität: Wählen Sie einen Rucksack, der flexibel ist und sich komprimieren lässt, falls er etwas zu groß ist.
  • Leicht packen: Packen Sie nur das Nötigste ein, um das Gewichtslimit nicht zu überschreiten.
  • Wertgegenstände: Tragen Sie wertvolle Gegenstände wie Laptop, Kamera oder Schmuck im Handgepäck.
  • Flüssigkeiten: Beachten Sie die Beschränkungen für Flüssigkeiten im Handgepäck (maximal 100 ml pro Behälter, verpackt in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel).

Fazit:

Die Frage, ob ein Rucksack als Handgepäck zählt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine sorgfältige Planung und die Kenntnis der Gepäckbestimmungen Ihrer Fluggesellschaft sind entscheidend, um unangenehme Überraschungen am Flughafen zu vermeiden. Informieren Sie sich rechtzeitig, messen und wiegen Sie Ihren Rucksack und packen Sie clever, um Ihre Reise entspannt zu beginnen!