Was passiert, wenn ich eingecheckt bin, aber nicht fliege?
Was geschieht, wenn man eincheckt, aber nicht fliegt?
Beim Einchecken für einen Flug wird Ihr Gepäck eingecheckt und Sie erhalten eine Bordkarte. Dies berechtigt Sie jedoch nicht automatisch zum Flug. Wenn Sie nicht zum Flug erscheinen, ohne die Fluggesellschaft im Voraus zu informieren, kann dies Konsequenzen haben.
Ansagen
Nicht erschienene Fluggäste werden vom Bodenpersonal mehrfach angesprochen, in der Regel durch Durchsagen und Anrufe an die angegebene Mobiltelefonnummer. Auf diese Weise versucht die Fluggesellschaft, den Fluggast zu erreichen und herauszufinden, ob dieser tatsächlich nicht an Bord gehen möchte.
Bestätigung von Condor
Eine Sprecherin von Condor bestätigte, dass dieser Ablauf bei Nicht-Erscheinen bei allen Fluggesellschaften üblich sei. Sie betonte, dass der Check-in allein nicht die Berechtigung zum Flug verleihe.
Gründe für das Nichterscheinen
Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Fluggast nicht zum Flug erscheint, darunter:
- Verzögerungen oder Stornierungen von Zubringerflügen
- Krankheit oder Notfälle
- Änderungen der Reisepläne
- Verschlafen oder Verpassen des Fluges
Konsequenzen
Wenn ein Fluggast ohne Vorankündigung nicht zum Flug erscheint, kann dies folgende Konsequenzen haben:
- Verfall des Tickets: Der Wert des Tickets kann verfallen, und die Fluggesellschaft erstattet in der Regel keine Rückerstattung.
- Sperrung des Kontos: Manche Fluggesellschaften sperren das Konto des Fluggastes, sodass dieser in Zukunft keine weiteren Buchungen vornehmen kann.
- Zusätzliche Gebühren: Für das Nichterscheinen können zusätzliche Gebühren anfallen, beispielsweise Umbuchungsgebühren oder Gebühren für aufgegebenes Gepäck.
Empfehlungen
Um unangenehme Folgen zu vermeiden, wird Fluggästen empfohlen, im Falle eines Nichterscheinens die Fluggesellschaft so früh wie möglich zu informieren. Dies kann telefonisch, online oder über die App der Fluggesellschaft erfolgen. So kann die Fluggesellschaft das Gepäck ausladen und den Platz anderen Fluggästen zuweisen.
#Flugänderung#Rückerstattung#UmbuchungKommentar zur Antwort:
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