Was zählt alles zu Flüssigkeiten im Flugzeug?

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Flüssigkeiten, Gele und Aerosole, wie Kosmetik und Toilettenartikel, sind im Handgepäck nur in Behältern bis zu 100 ml erlaubt. Ausgenommen sind Medikamente und Spezialnahrung, die in angemessener Menge mitgeführt werden dürfen.
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Flüssigkeiten im Flugzeug: Was ist erlaubt, was nicht? Eine umfassende Übersicht

Das Thema Flüssigkeiten im Handgepäck von Flugzeugen sorgt regelmäßig für Verwirrung bei Reisenden. Die 100-ml-Regel ist bekannt, aber ihre genaue Anwendung und Ausnahmen bleiben oft unklar. Dieser Artikel klärt auf, was genau unter die Bestimmungen fällt und welche Ausnahmen es gibt.

Die 100-ml-Regel im Detail:

Die Grundlage bildet die EU-Verordnung (und vergleichbare Regelungen in anderen Ländern), die besagt, dass Flüssigkeiten, Gele und Aerosole im Handgepäck nur in Behältern mit einem Fassungsvermögen von maximal 100 Millilitern transportiert werden dürfen. Hierbei ist entscheidend, dass es sich um das Fassungsvermögen des Behälters handelt, nicht um die tatsächlich enthaltene Menge. Ein 150-ml-Behälter mit nur 50 ml Inhalt ist somit verboten. Diese Regel gilt für alle Flüssigkeiten, Gele und Aerosole, unabhängig davon, ob sie als Kosmetik, Toilettenartikel oder sonstige Produkte deklariert sind. Beispiele hierfür sind:

  • Kosmetik: Cremes, Lotionen, Make-up, Lippenstift, Parfum, Nagellack
  • Toilettenartikel: Shampoo, Duschgel, Conditioner, Zahnpasta, Rasiergel
  • Getränke: Wasser, Säfte, alkoholische Getränke (auch hier gilt die 100-ml-Regel)
  • Lebensmittel: Marmelade, Honig, Joghurt (einige Ausnahmen möglich, siehe unten)
  • Medikamente in flüssiger oder gelartiger Form: (Ausnahmen siehe unten)

Die transparente, wiederverschließbare Plastiktüte:

Alle erlaubten Flüssigkeitsbehälter müssen in einer einzigen, transparenten, wiederverschließbaren Plastiktüte mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter verstaut sein. Diese Tüte muss separat am Sicherheitscheck vorgezeigt werden. Mehrere kleinere Tüten sind nicht zulässig.

Wichtige Ausnahmen von der 100-ml-Regel:

Nicht alle Flüssigkeiten unterliegen der strengen 100-ml-Beschränkung. Es gibt wichtige Ausnahmen:

  • Medikamente: Benötigte Medikamente, auch in flüssiger oder gelartiger Form, dürfen in angemessener Menge mitgeführt werden. Ein ärztliches Attest kann hilfreich sein, ist aber nicht immer zwingend erforderlich. Es ist ratsam, die Medikamente in der Originalverpackung mitzunehmen und diese deutlich sichtbar zu kennzeichnen.
  • Spezialnahrung für Säuglinge und Kleinkinder: Babynahrung, Milchpulver, Brei etc. dürfen in der für die Reise benötigten Menge mitgenommen werden. Auch hier ist eine entsprechende Kennzeichnung hilfreich.
  • Diätnahrung: Für Personen mit speziellen Ernährungsanforderungen kann die Mitnahme von benötigter Diätnahrung in angemessener Menge erlaubt sein. Eine ärztliche Bescheinigung ist hier empfehlenswert.

Flüssigkeiten im aufgegebenen Gepäck:

Flüssigkeiten, Gele und Aerosole sind im aufgegebenen Gepäck grundsätzlich erlaubt, ohne Einschränkungen bezüglich der Menge oder der Größe der Behälter. Beachten Sie jedoch die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen für den Transport gefährlicher Güter.

Unklarheiten beseitigen:

Im Zweifel sollten Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft oder den zuständigen Sicherheitsbehörden informieren. Die Vorschriften können je nach Fluggesellschaft und Zielland geringfügig variieren. Eine frühzeitige Klärung vermeidet unnötige Probleme am Flughafen.

Zusammenfassend: Die 100-ml-Regel für Flüssigkeiten im Handgepäck ist ein wichtiger Bestandteil der Flugsicherheit. Eine gute Vorbereitung und die Kenntnis der Ausnahmen helfen, einen reibungslosen Reiseverlauf zu gewährleisten.