Was zählt alles zu Flüssigkeiten beim Fliegen?

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Handgepäck-Flüssigkeiten sind begrenzt. Kosmetika, Gele, Cremes und Parfüms in Behältern bis 100 ml dürfen mitgeführt werden, aber keine Medikamente oder Spezialnahrungen. Druckbehältern unterliegen ebenfalls Einschränkungen.
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Flüssigkeiten im Handgepäck: Was ist erlaubt, was nicht? Ein umfassender Überblick

Das Mitführen von Flüssigkeiten im Handgepäck beim Fliegen ist streng reglementiert und sorgt bei vielen Passagieren für Verwirrung. Die oft zitierten 100-ml-Behälter sind nur ein Teil der Geschichte. Dieser Artikel klärt auf, welche Flüssigkeiten erlaubt sind und welche nicht, um Ihnen einen reibungslosen Flug zu ermöglichen.

Die 100-ml-Regel: Der Kern des Problems

Die Grundlage der Flüssigkeitsregelung bildet die Beschränkung auf Behälter mit einem maximalen Fassungsvermögen von 100 Millilitern. Dies gilt für alle flüssigen, pastösen oder gelartigen Substanzen, unabhängig von der tatsächlichen Füllmenge. Ein 50-ml-Behälter mit 40 ml Inhalt ist ebenso erlaubt wie ein 100-ml-Behälter mit 100 ml Inhalt. Wichtig ist jedoch: Die Behälter müssen in einem wiederverschließbaren, transparenten Plastikbeutel (maximal 1 Liter Fassungsvermögen) verstaut werden. Dieser Beutel sollte separat vom restlichen Handgepäck für die Sicherheitskontrolle bereitgehalten werden.

Was zählt als Flüssigkeit?

Die Definition von “Flüssigkeit” ist weit gefasst. Neben offensichtlichen Flüssigkeiten wie Wasser, Säften und alkoholischen Getränken fallen darunter:

  • Kosmetika: Cremes, Lotionen, Make-up, Lippenstifte, Mascara
  • Haarpflegeprodukte: Shampoos, Spülungen, Haargele, Haarsprays (hier gelten oft zusätzliche Einschränkungen aufgrund des Drucks, siehe unten)
  • Medikamente (Sonderregelung): Medikamente sind von der 100-ml-Regel meistens ausgenommen, sollten aber dennoch immer mit ärztlichem Attest oder einer entsprechenden Bescheinigung mitgeführt werden. Es empfiehlt sich, sich vorab mit der Airline in Verbindung zu setzen.
  • Spezialnahrung (Sonderregelung): Auch Babynahrung und spezielle medizinische Nahrung sind in der Regel von der 100-ml-Regel ausgenommen, benötigen aber ebenfalls oft eine ärztliche Bescheinigung. Auch hier ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Airline ratsam.
  • Gele: Duschgele, Haargele, Gele zur Nagelmodellierung
  • Pasten: Zahnpasta, Gesichtsmasken
  • Parfüms: Auch Parfüms fallen unter diese Regelung, selbst wenn sie in hübschen, nicht-transparenten Flakons abgefüllt sind. Umfüllen in einen transparenten 100ml Behälter ist notwendig.

Ausnahmen von der 100-ml-Regel:

Wie bereits erwähnt, gibt es Ausnahmen für Medikamente und Spezialnahrung. Zusätzlich dürfen Sie oft Flüssigkeiten erwerben, nach der Sicherheitskontrolle.

Druckbehälter:

Besondere Vorsicht ist bei Druckbehältern geboten. Viele Haarsprays, Deodorants und ähnliche Produkte fallen darunter und sind oft im Handgepäck verboten oder stark eingeschränkt. Informieren Sie sich vor dem Flug über die genauen Bestimmungen Ihrer Airline.

Im Zweifel: Fragen Sie nach!

Die Bestimmungen können je nach Airline und Zielland leicht variieren. Im Zweifel ist es immer besser, sich vor dem Flug bei Ihrer Airline über die genauen Regelungen zu informieren. Das spart Zeit und Nerven am Flughafen. Ein Anruf oder ein Blick auf die Webseite der Airline klärt alle Unklarheiten.

Fazit:

Die Flüssigkeitsregelung beim Fliegen ist komplex, aber verständlich, wenn man die wichtigsten Punkte beachtet. Die 100-ml-Regel, der transparente Beutel und die Sonderregelungen für Medikamente und Spezialnahrung sind die Schlüssel zur erfolgreichen Gepäckkontrolle. Planen Sie im Voraus und vermeiden Sie unnötigen Stress am Flughafen.