Welche Tasche zählt nicht als Handgepäck?
Babyschalen, Kindersitze und faltbare Buggys fallen in der Regel nicht unter die Handgepäckbestimmungen. Fluggesellschaften erlauben oft die kostenlose Mitnahme dieser essenziellen Babyartikel zusätzlich zum regulären Handgepäck. So können Eltern sicherstellen, dass sie alles Notwendige für eine komfortable Reise mit ihrem Kind an Bord haben.
Welche Taschen gelten nicht als Handgepäck?
Zusätzlich zu den üblichen Handgepäckbestimmungen gibt es bestimmte Ausnahmen für Gegenstände, die nicht als Handgepäck gelten. Diese Ausnahmen umfassen:
- Babyschalen: Tragbare Sitzgelegenheiten für Säuglinge, die am Kind oder am Gepäck befestigt werden können.
- Kindersitze: Spezielle Sitze für Kleinkinder, die in Flugzeugsitzen installiert werden.
- Faltbare Buggys: Zusammenklappbare Kinderwagen, die als Handgepäck verwendet werden können.
Diese Gegenstände können in der Regel zusätzlich zum regulären Handgepäck kostenlos mitgenommen werden. Dies ermöglicht es Eltern, alle notwendigen Artikel für eine komfortable Reise mit ihrem Kind an Bord zu bringen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Richtlinien für die Mitnahme dieser Gegenstände je nach Fluggesellschaft variieren können. Daher wird empfohlen, sich vor dem Flug bei der jeweiligen Fluggesellschaft zu informieren.
Neben diesen Ausnahmen gibt es auch andere Gegenstände, die möglicherweise nicht als Handgepäck gelten, wie z. B.:
- Medizinische Geräte: Sauerstoffgeräte, Blutzuckermessgeräte und andere medizinische Hilfsmittel.
- Assistive Geräte: Rollstühle, Gehhilfen und Hörgeräte.
- Tiertransportboxen: Für die Mitnahme von Haustieren in der Kabine.
Auch diese Gegenstände werden in der Regel zusätzlich zum Handgepäck kostenlos mitgenommen. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Richtlinien für den Transport dieser Gegenstände mit der Fluggesellschaft zu klären.
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