Wie viel Verspätung darf ein Zug haben?

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Bei erheblicher Verspätung (über 20 Minuten) oder Ausfall eines Zuges entfällt die Zugbindung. Fahrgäste dürfen dann einen alternativen Zug nutzen, ohne zusätzliche Kosten. Die Fahrgastrechte bleiben somit bestehen.
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Verspätungen im Zugverkehr: Was sind meine Rechte?

Wer kennt es nicht: Man sitzt am Bahnsteig, der Zug verspätet sich und die Uhr tickt. Doch wann wird eine Verspätung zum Problem? Und welche Rechte habe ich als Fahrgast?

Grundsätzlich gilt: Bei einer erheblichen Verspätung, die über 20 Minuten hinausgeht, entfällt die Zugbindung. Das bedeutet, Sie können ohne zusätzliche Kosten einen alternativen Zug nutzen, der Sie an Ihr Ziel bringt.

Was genau bedeutet “erhebliche Verspätung”?

Die genaue Definition variiert je nach Bundesland und Verkehrsunternehmen. In der Regel gilt jedoch:

  • Über 20 Minuten Verspätung beim Fernverkehr
  • Über 15 Minuten Verspätung im Nahverkehr

Welche Rechte habe ich bei Verspätung?

Neben der Zugbindung haben Sie auch Anspruch auf:

  • Ersatzbeförderung mit einem anderen Verkehrsmittel (z.B. Bus, Taxi)
  • Rückerstattung des Fahrpreises
  • Schadenersatz, falls Ihnen durch die Verspätung ein Schaden entstanden ist (z.B. entgangener Gewinn)

Wo finde ich genauere Informationen zu meinen Rechten?

  • Fahrgastinformation am Bahnsteig
  • Website des Verkehrsunternehmens
  • App des Verkehrsunternehmens
  • Bahnkundenberatung

Wichtig: Bewahren Sie Ihre Fahrkarte und alle relevanten Dokumente auf, um Ihre Rechte geltend machen zu können.

Fazit: Verspätungen sind ärgerlich, aber Sie haben als Fahrgast Rechte. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und machen Sie diese gegebenenfalls geltend. So können Sie eine unangenehme Situation für sich entschärfen und eventuell sogar einen finanziellen Ausgleich erhalten.