Wer darf IPL Laser anbieten?
Ärzte sind seit Ende 2020 alleiniger Anbieter für medizinisch-kosmetische Laserbehandlungen. Die vorherige Zulassung von Kosmetikern und Heilpraktikern für Eingriffe wie Tattoo- oder PMU-Entfernung ist aufgehoben. Diese Leistungen fallen nun ausschließlich in den ärztlichen Verantwortungsbereich.
IPL Laserbehandlungen: Nur noch in ärztlicher Hand? Eine Klärung der Rechtslage
Die Anwendung von intensiven gepulsten Lichtquellen (IPL) zur Behandlung medizinisch-kosmetischer Indikationen hat sich in den letzten Jahren stark verbreitet. Doch wer darf diese Technologie eigentlich einsetzen? Die Rechtslage ist eindeutig, aber nicht immer auf den ersten Blick verständlich. Seit Ende 2020 gilt: Ausschliesslich Ärztinnen und Ärzte dürfen IPL-Laserbehandlungen im medizinisch-kosmetischen Bereich durchführen.
Die vorherige Situation, in der Kosmetikerinnen und Heilpraktiker unter bestimmten Voraussetzungen – etwa nach einer entsprechenden Fortbildung – auch IPL-Geräte für Behandlungen wie die Entfernung von Tattoos oder Permanent Make-up (PMU) einsetzen durften, gehört der Vergangenheit an. Diese Praxis ist durch eine Verschärfung der rechtlichen Bestimmungen beendet worden. Der Grund liegt im erhöhten Risikopotenzial solcher Eingriffe. IPL-Behandlungen können, wenn nicht fachgerecht durchgeführt, zu unerwünschten Nebenwirkungen wie Verbrennungen, Narbenbildung, Hyper- oder Hypopigmentierungen führen. Die umfassende medizinische Ausbildung und das damit verbundene Wissen über Anatomie, Physiologie und mögliche Komplikationen sind unerlässlich für eine sichere und verantwortungsvolle Behandlung.
Die Übertragung der ausschließlichen Durchführungsbefugnis an Ärztinnen und Ärzte dient dem Patientenschutz. Nur sie verfügen über die notwendige Qualifikation, um mögliche Risiken zu erkennen, adäquat zu reagieren und im Bedarfsfall Komplikationen zu behandeln. Die Behandlung mit IPL-Lasern stellt, auch wenn sie oft als “minimal-invasiv” bezeichnet wird, einen medizinischen Eingriff dar, der entsprechend professionell begleitet werden muss.
Ausnahmen gibt es nicht. Angebote von nichtärztlichen Anbietern, die IPL-Laserbehandlungen durchführen, sind illegal und stellen einen Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz und gegebenenfalls weitere relevante Rechtsvorschriften dar. Patienten sollten sich daher immer vergewissern, dass die Behandlung von einer Ärztin oder einem Arzt durchgeführt wird. Die Überprüfung der Approbation ist dabei ein wichtiger Schritt.
Für Patienten bedeutet dies: Achten Sie auf die Qualifikation des Anbieters. Fragen Sie nach der Approbation und der Erfahrung mit IPL-Behandlungen. Eine umfassende Aufklärung über Risiken und mögliche Nebenwirkungen ist unerlässlich. Zögern Sie nicht, bei Unklarheiten oder Zweifeln eine zweite Meinung einzuholen. Ihre Gesundheit sollte immer an erster Stelle stehen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Anwendung von IPL-Lasern im medizinisch-kosmetischen Bereich ist seit Ende 2020 eine ausschliesslich ärztliche Tätigkeit. Diese Regelung schützt Patienten vor Risiken und stellt sicher, dass die Behandlungen von qualifiziertem Personal durchgeführt werden.
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