Was kostet es, sich aus der SCHUFA austragen zu lassen?
Falsche SCHUFA-Einträge können korrigiert werden – und das kostenlos. Wenn Ihre Daten fehlerhaft sind, ist die SCHUFA verpflichtet, diese zu löschen. Dieser Service ist für Sie als Betroffener kostenfrei, da die Korrektur eines falschen Eintrags Ihr Recht ist. Achten Sie daher auf die Richtigkeit Ihrer gespeicherten Informationen.
Die Kosten der SCHUFA-Austragung: Ein Mythos?
Die Frage nach den Kosten einer SCHUFA-Austragung ist weit verbreitet und oft mit Unsicherheit behaftet. Viele glauben, einen bestimmten Betrag zahlen zu müssen, um aus der Datenbank der SCHUFA gelöscht zu werden. Die Wahrheit ist jedoch deutlich nuancierter. Es gibt keine Gebühr für die Löschung von Daten. Die Kosten entstehen erst dann, wenn andere Leistungen in Anspruch genommen werden.
Es gibt keinen Preis für die Korrektur falscher Einträge: Die SCHUFA ist verpflichtet, fehlerhafte Daten zu berichtigen. Dies ist ein gesetzlich garantiertes Recht des Betroffenen und kostet absolut nichts. Finden Sie also einen falschen Eintrag – beispielsweise einen nicht beglichenen Kredit, den Sie tatsächlich bereits zurückgezahlt haben – wenden Sie sich direkt an die SCHUFA und fordern Sie die Korrektur an. Belege wie Zahlungsnachweise sind dabei selbstverständlich hilfreich. Dieser Prozess ist kostenlos.
Kosten entstehen nur bei Zusatzleistungen: Die vermeintlichen Kosten für eine “Austragung” resultieren in der Regel aus missverständlichen Angeboten oder aus der Inanspruchnahme von kostenpflichtigen Dienstleistungen rund um die SCHUFA. Beispiele hierfür sind:
-
Professionelle Unterstützung bei der Datenkorrektur: Einige Unternehmen bieten ihre Hilfe bei der Auseinandersetzung mit der SCHUFA an. Diese Dienstleistungen sind jedoch kostenpflichtig und nicht zwingend notwendig. Oftmals können Betroffene die Korrektur ihrer Daten selbst vornehmen, indem sie direkt mit der SCHUFA und den jeweiligen Gläubigern kommunizieren.
-
SCHUFA-Auskunft: Die Beantragung einer SCHUFA-Auskunft, um den eigenen Datenbestand einzusehen, kostet Geld. Dies ist aber keine Voraussetzung für eine Korrektur oder Löschung von Daten. Sie dient lediglich der Information.
-
Bonitätsauskunft für Dritte: Wenn Sie z.B. für einen Kreditantrag eine Bonitätsauskunft benötigen, fallen Kosten an. Dies hat aber nichts mit der Löschung von Daten in Ihrer SCHUFA-Datei zu tun.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Löschung falscher Einträge bei der SCHUFA ist kostenlos und ein Recht des Betroffenen. Kosten entstehen lediglich für zusätzliche Leistungen, die nicht zwingend notwendig sind, um fehlerhafte Daten korrigieren zu lassen. Seien Sie skeptisch gegenüber Angeboten, die hohe Gebühren für die “SCHUFA-Austragung” verlangen. Informieren Sie sich selbst bei der SCHUFA und wenden Sie sich im Zweifel an eine unabhängige Beratungsstelle. Der Mythos der teuren SCHUFA-Austragung sollte daher mit Vorsicht betrachtet werden.
#Kosten#Löschung#SchufaKommentar zur Antwort:
Vielen Dank für Ihre Kommentare! Ihr Feedback ist sehr wichtig, damit wir unsere Antworten in Zukunft verbessern können.