Was muss ich meinem Chef über meine Krankheit erzählen?

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Arbeitgeber dürfen den Gesundheitszustand erfragen, müssen aber keine Auskunft erhalten. Details zur Krankheit sind irrelevant. Fragen nach Schwangerschaft oder deren Planung sind diskriminierend und unzulässig. Die Entscheidung, ob und wie viel man preisgibt, liegt allein beim Mitarbeiter.
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Was muss ich meinem Chef über meine Krankheit erzählen?

In Krankheitsfällen stellen Mitarbeiter häufig die Frage, welche Informationen sie ihrem Chef über ihren Gesundheitszustand mitteilen müssen. Dabei gibt es rechtliche Rahmenbedingungen, die sowohl die Rechte von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern schützen.

Recht der Arbeitgeber, nach dem Gesundheitszustand zu fragen

Arbeitgeber dürfen nach dem Gesundheitszustand ihrer Mitarbeiter fragen, um zu beurteilen, ob sie ihre Aufgaben sicher und effektiv erfüllen können. Sie können beispielsweise fragen, ob ein Mitarbeiter krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist oder ob er besondere Unterbringungen benötigt.

Recht der Arbeitnehmer, Auskunft zu verweigern

Allerdings ist der Mitarbeiter nicht verpflichtet, Auskunft über seinen Gesundheitszustand zu geben. Er hat das Recht, die Offenlegung seines Gesundheitszustandes zu verweigern.

Irrelevanz von Krankheitsdetails

Wenn sich ein Mitarbeiter entscheidet, seinen Gesundheitszustand mitzuteilen, sind die Details der Krankheit für den Arbeitgeber in der Regel irrelevant. Der Arbeitgeber muss lediglich wissen, ob der Mitarbeiter arbeitsunfähig ist oder nicht.

Diskriminierende Fragen

Fragen nach einer Schwangerschaft oder deren Planung sind diskriminierend und unzulässig. Arbeitgeber dürfen keine Informationen über den Familienstand oder die Familienplanung eines Mitarbeiters erfragen.

Entscheidung des Mitarbeiters

Letztendlich liegt die Entscheidung, ob und inwieweit man Auskunft über den Gesundheitszustand gibt, allein beim Mitarbeiter. Arbeitgeber dürfen keine Mitarbeiter unter Druck setzen, Informationen preiszugeben.

Empfehlungen für Mitarbeiter

Wenn Sie sich krank melden müssen, informieren Sie Ihren Chef so bald wie möglich. Geben Sie an, ob Sie arbeitsunfähig sind oder nicht. Sie sind nicht verpflichtet, weitere Details zur Krankheit preiszugeben. Wenn Sie sich wohl fühlen, können Sie allgemeine Informationen geben, z. B. dass Sie krank mit Grippeähnlichen Symptomen sind. Wenn Sie Bedenken hinsichtlich einer möglichen Diskriminierung haben, können Sie sich an Ihren Personalvertreter oder eine Gewerkschaft wenden.

Schlussfolgerung

Mitarbeiter haben das Recht, ihren Gesundheitszustand gegenüber ihrem Arbeitgeber geheim zu halten. Arbeitgeber dürfen zwar nach dem Gesundheitszustand fragen, sind aber nicht berechtigt, Auskunft zu erhalten. Die Entscheidung, ob und wie viel man preisgibt, liegt allein beim Mitarbeiter.