Was tun, wenn ein Flug mehr als 2 Stunden Verspätung hat?

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Verspätete Flüge über zwei Stunden bedeuten nicht automatisch Entschädigung. Nur bei Annullierung innerhalb von sieben Tagen und Verspätung am Zielort über zwei Stunden besteht Anspruch. Andere Fälle sind von Entschädigungsansprüchen ausgeschlossen.
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Was zu tun ist, wenn Ihr Flug mehr als 2 Stunden Verspätung hat

Reisen mit dem Flugzeug können eine stressige Angelegenheit sein, besonders wenn Flüge verspätet sind. Während einige Verspätungen unvermeidlich sind, gibt es gesetzliche Vorschriften, die Passagiere vor langen Verzögerungen schützen.

Wann besteht Anspruch auf Entschädigung?

Im Allgemeinen haben Passagiere nur dann Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug aus folgenden Gründen mehr als zwei Stunden verspätet ist:

  • Annullierung innerhalb von sieben Tagen vor dem geplanten Abflug
  • Ankunftsverspätung am Zielort um mehr als zwei Stunden

Höhe der Entschädigung

Die Höhe der Entschädigung variiert je nach Entfernung des Fluges:

  • Flüge bis zu 1.500 km: 250 €
  • Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km: 400 €
  • Flüge über 3.500 km innerhalb der EU: 600 €
  • Flüge über 3.500 km außerhalb der EU: 400 €

Was zu tun ist, wenn Ihr Flug verspätet ist

Wenn Ihr Flug mehr als zwei Stunden verspätet ist, sollten Sie die folgenden Schritte unternehmen:

  • Lassen Sie sich Ihre Verspätung bestätigen: Fordern Sie an der Information ein offizielles Dokument an, das die Verspätungszeit bestätigt.
  • Bitten Sie um Unterstützung: Wenden Sie sich an das Bodenpersonal der Fluggesellschaft. Sie können Ihnen bei der Umbuchung oder Erstattung Ihres Fluges helfen.
  • Bewahren Sie Belege auf: Notieren Sie sich die Verspätungszeit, das Datum und den Namen der Fluggesellschaft. Bewahren Sie außerdem Belege für Ausgaben auf, die durch die Verspätung entstanden sind (z. B. Mahlzeiten, Unterkunft).
  • Prüfen Sie Ihren Anspruch: Besuchen Sie die Website der Fluggesellschaft oder der zuständigen Behörde, um Ihren Anspruch auf Entschädigung zu prüfen.

Ausnahmen

Es gibt bestimmte Umstände, unter denen keine Entschädigung fällig wird, selbst wenn Ihr Flug mehr als zwei Stunden verspätet ist. Diese Ausnahmen umfassen:

  • Außergewöhnliche Umstände (z. B. extreme Wetterbedingungen, Streiks)
  • Kürzere Verspätungen am Zielort (z. B. Verspätungen zwischen 90 und 120 Minuten)
  • Flüge, die nicht von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden
  • Flüge mit einer Verspätung von weniger als 3 Stunden

Fazit

Verspätete Flüge über zwei Stunden bedeuten nicht automatisch Entschädigung. Nur bei Annullierung innerhalb von sieben Tagen und Verspätung am Zielort über zwei Stunden besteht Anspruch. Andere Fälle sind von Entschädigungsansprüchen ausgeschlossen. Wenn Ihr Flug verspätet ist, lassen Sie sich Ihre Verspätung bestätigen, bitten Sie um Unterstützung und prüfen Sie Ihren Anspruch.