Wie viele Flüssigkeiten dürfen ins Handgepäck?

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Im Handgepäck erlaubt ist ein durchsichtiger, wiederverschließbarer Literbeutel für Flüssigkeiten. Kleiner verpackte Flüssigkeiten (unter 100ml) können zusätzlich mitgeführt werden. Ausgenommen sind größere Mengen, außer sie wurden im Duty-free-Bereich erworben. Kontrollen sind unerlässlich.
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Handgepäck und Flüssigkeiten: Was ist erlaubt, was nicht?

Die Bestimmungen zum Mitführen von Flüssigkeiten im Handgepäck sind für viele Reisende ein Stolperstein. Vermeiden Sie unnötige Verzögerungen am Flughafen und Ärger mit der Sicherheitskontrolle, indem Sie sich vorab über die geltenden Regeln informieren. Diese sind europaweit weitgehend einheitlich, können aber je nach Fluggesellschaft und Zielland geringfügig variieren. Daher sollten Sie immer die aktuellsten Informationen auf der Website Ihrer Fluggesellschaft überprüfen.

Die 1-Liter-Regel: Das A und O für Flüssigkeiten im Handgepäck

Das wichtigste Prinzip ist die 1-Liter-Regel: Alle Flüssigkeiten, Gele, Cremes, Sprays, Pasten und Aerosole müssen in einem einzigen, transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter verpackt sein. Dieser Beutel muss separat vorgezeigt werden können, um die Kontrolle zu erleichtern. Wichtig ist, dass der Beutel selbst aus transparentem Plastik besteht und wiederverschließbar ist – einfache Gefrierbeutel sind in der Regel nicht geeignet. Eine zusätzliche, separate Verpackung des Beutels ist nicht notwendig.

Die 100-ml-Regel: Kleine Mengen sind erlaubt

Zusätzlich zum Literbeutel dürfen auch einzelne Behälter mit einem maximalen Fassungsvermögen von 100 Millilitern mitgeführt werden. Auch hier gilt: Es müssen Flüssigkeiten, Gele, Cremes, Sprays, Pasten und Aerosole sein. Auch wenn die einzelnen Behälter zusammen weniger als einen Liter Flüssigkeit enthalten, müssen sie alle im transparenten Beutel untergebracht werden.

Ausnahmen von der Regel: Duty-Free-Käufe

Eine Ausnahme bilden Flüssigkeiten, die im Duty-Free-Bereich eines Flughafens erworben wurden. Diese müssen in einer versiegelten Tüte mit dem Kaufbeleg verpackt sein. Die Tüte darf erst nach der Sicherheitskontrolle geöffnet werden. Dies gilt sowohl für Flüge innerhalb der EU als auch für internationale Flüge.

Was zählt als Flüssigkeit?

Unter den Begriff “Flüssigkeit” fallen neben den offensichtlichen Produkten wie Wasser, Säfte oder Getränke auch:

  • Cremes und Lotionen
  • Zahnpasta und Haargel
  • Parfüm und Deos
  • Shampoo und Conditioner
  • Flüssige Medikamente (mit ärztlichem Attest bei größeren Mengen)
  • Flüssige Nahrungsmittel (z.B. Babynahrung)

Kontrollen sind unverzichtbar

Die Sicherheitskontrollen am Flughafen sind unerlässlich, um die Sicherheit aller Passagiere zu gewährleisten. Eine nicht vorschriftsmäßige Verpackung von Flüssigkeiten kann zu Verzögerungen, Beschlagnahmungen oder sogar zum Verpassen des Fluges führen. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig über die Regeln zu informieren und sein Handgepäck entsprechend zu packen.

Fazit: Achten Sie auf die Einhaltung der 1-Liter- und der 100-ml-Regel, um einen reibungslosen Reiseverlauf zu gewährleisten. Vergessen Sie nicht die separate Präsentation des Beutels und den Nachweis für Duty-Free-Käufe. Bei Zweifeln wenden Sie sich an das Flughafenpersonal. Eine gute Vorbereitung spart Zeit und Nerven!