In welchen Fällen tritt die Reiserücktrittsversicherung in Kraft?

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Im Falle einer Stornierung oder eines Abbruchs Ihrer Reise auf Grund von:

  • Erkrankung (einschließlich epidemischer oder pandemischer Infektionen wie COVID-19)
  • Boarding- oder Einreiseverbot aufgrund des Verdachts auf eine epidemische oder pandemische Infektion (z. B. COVID-19)
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In welchen Fällen greift die Reiserücktrittsversicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung bietet Schutz vor finanziellen Verlusten, die durch unvorhergesehene Ereignisse entstehen, die zu Stornierung oder Abbruch einer Reise führen. In der Regel tritt die Versicherung in den folgenden Fällen in Kraft:

Krankheit

  • Erkrankung des Reisenden oder eines nahen Angehörigen, die eine Reiseunfähigkeit nach sich zieht
  • Epidemische oder pandemische Infektionen wie COVID-19, die zur Reiseunfähigkeit führen

Boarding- oder Einreiseverbot

  • Boarding- oder Einreiseverbot aufgrund des Verdachts auf eine epidemische oder pandemische Infektion (z. B. COVID-19)

Zusätzlich zu diesen Hauptgründen können Reiserücktrittsversicherungen auch Deckung für andere Ereignisse bieten, wie z. B.:

  • Arbeitslosigkeit
  • Naturkatastrophen
  • politische Unruhen

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen der Reiserücktrittsversicherung je nach Anbieter variieren können. Daher ist es unerlässlich, die Versicherungspolice vor dem Abschluss sorgfältig zu prüfen.

Was ist nicht abgedeckt?

  • Absagen oder Abbrüche aufgrund von vorhersehbaren Ereignissen (z. B. Wettervorhersagen)
  • Krankheiten oder Verletzungen, die vor Abschluss der Versicherung bestanden
  • Reisen, die gegen medizinischen Rat unternommen werden
  • Selbstverschuldete Vorfälle (z. B. Trunkenheit)

Wie man einen Anspruch geltend macht

Im Falle einer Stornierung oder eines Abbruchs einer Reise sollten Sie sich so bald wie möglich mit Ihrer Versicherungsgesellschaft in Verbindung setzen. Sie werden Sie durch den Prozess der Einreichung eines Anspruchs führen und die erforderlichen Unterlagen anfordern.

Die Vorlage der erforderlichen Nachweise wie ärztliche Atteste oder Bestätigungen der zuständigen Behörden unterstützt Ihren Anspruch. Die Versicherungsgesellschaft wird dann den Anspruch prüfen und entscheiden, ob eine Auszahlung erfolgt.