Wann zahlt die Versicherung bei undichtem Dach?

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Ein undichtes Dach wird versichert, wenn der Schaden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Feuer, Rohrbruch oder Überspannung verursacht wurde. Schäden durch normalen Verschleiß oder mangelnde Wartung sind in der Regel nicht abgedeckt.

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Wann zahlt die Versicherung bei einem undichten Dach? Ein umfassender Überblick

Ein undichtes Dach ist der Albtraum eines jeden Hausbesitzers. Nicht nur, dass es unangenehm ist, das Tropfen des Wassers zu hören und Eimer aufzustellen, es kann auch zu erheblichen Schäden an der Bausubstanz des Hauses führen. Eine der ersten Fragen, die sich Betroffene dann stellen, ist: Zahlt meine Versicherung?

Die Antwort ist nicht immer einfach und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt: Die Gebäudeversicherung deckt Schäden am Dach, die durch bestimmte, unvorhergesehene Ereignisse verursacht wurden. Aber welche Ereignisse sind das genau und wann greift der Versicherungsschutz wirklich?

Gedeckte Schadensursachen – Wann die Versicherung einspringt:

Die Gebäudeversicherung leistet in der Regel, wenn der Schaden am Dach durch folgende Ursachen entstanden ist:

  • Sturm: Hierbei ist wichtig zu wissen, dass die meisten Versicherungen erst ab einer gewissen Windstärke (oftmals Windstärke 8, was etwa 62 km/h entspricht) zahlen. Bei geringeren Windgeschwindigkeiten muss der Nachweis erbracht werden, dass der Schaden tatsächlich durch den Sturm verursacht wurde. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und Videos, und bewahren Sie Wetterberichte auf, die die Windstärke zum Zeitpunkt des Schadens belegen.
  • Hagel: Hagelkörner können Dächer erheblich beschädigen, indem sie Ziegel aufschlagen oder Dachpappe perforieren. Achten Sie darauf, Hagelschäden zeitnah der Versicherung zu melden, da sie oft nur schwer zu erkennen sind und sich Folgeschäden entwickeln können.
  • Blitzschlag: Direkter Blitzeinschlag in das Dach oder in der Nähe kann zu Brand- oder Explosionsschäden führen, die von der Versicherung übernommen werden.
  • Feuer: Ein Brand, der das Dach beschädigt, ist in der Regel ein Versicherungsfall.
  • Rohrbruch: Ein Rohrbruch im Dachbereich, beispielsweise durch defekte Heizungsrohre, kann zu Wasserschäden und damit zu einer undichten Stelle führen.
  • Überspannung: Indirekter Blitzschlag, der zu Überspannung im Stromnetz führt und das Dach beschädigt, kann ebenfalls ein versichertes Ereignis sein.

Nicht gedeckte Schadensursachen – Wann die Versicherung nicht zahlt:

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Gebäudeversicherung nicht für die Reparatur eines undichten Daches aufkommt. Dies betrifft vor allem Schäden, die auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:

  • Normaler Verschleiß: Dächer haben eine begrenzte Lebensdauer. Abnutzungserscheinungen, die im Laufe der Jahre entstehen, wie beispielsweise poröse Ziegel oder brüchige Dachpappe, sind in der Regel nicht versichert.
  • Mangelnde Wartung: Hausbesitzer sind verpflichtet, ihr Dach regelmäßig zu warten und Schäden frühzeitig zu beheben. Vernachlässigt man diese Pflicht und entstehen dadurch Folgeschäden, kann die Versicherung die Leistung verweigern. Dazu gehören beispielsweise verstopfte Dachrinnen, die zu Wasseransammlungen führen und das Dach schädigen.
  • Konstruktionsfehler: Wurde das Dach von Anfang an fehlerhaft konstruiert, beispielsweise mit ungeeigneten Materialien oder mangelhafter Abdichtung, ist dies in der Regel kein Fall für die Gebäudeversicherung, sondern eher für die Haftpflichtversicherung des Bauunternehmers.
  • Tierbisse: Schäden durch Marderbisse oder andere Tiere, die das Dach beschädigen, sind oft nur durch spezielle Zusatzversicherungen abgedeckt.

Was tun im Schadensfall? Wichtige Schritte für eine erfolgreiche Schadensregulierung:

  1. Schaden dokumentieren: Machen Sie Fotos und Videos vom Schaden, um den Zustand des Daches vor der Reparatur festzuhalten.
  2. Schaden melden: Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung. Beschreiben Sie den Schaden detailliert und nennen Sie die vermutliche Ursache.
  3. Notmaßnahmen ergreifen: Treffen Sie Sofortmaßnahmen, um Folgeschäden zu minimieren. Decken Sie beispielsweise undichte Stellen provisorisch ab, um das Eindringen von Wasser zu verhindern.
  4. Kostenvoranschläge einholen: Holen Sie von mehreren Dachdeckern Kostenvoranschläge für die Reparatur ein und reichen Sie diese bei Ihrer Versicherung ein.
  5. Versicherungsgutachter: Die Versicherung wird in der Regel einen Gutachter schicken, um den Schaden zu begutachten und die Ursache zu ermitteln.
  6. Reparatur beauftragen: Nach Freigabe durch die Versicherung können Sie die Reparatur beauftragen. Achten Sie darauf, dass die Reparatur fachgerecht durchgeführt wird.
  7. Rechnung einreichen: Reichen Sie die Rechnung des Dachdeckers bei Ihrer Versicherung ein, um die Kosten erstattet zu bekommen.

Zusätzliche Tipps und Hinweise:

  • Versicherungsbedingungen prüfen: Lesen Sie Ihre Versicherungsbedingungen sorgfältig durch, um genau zu erfahren, welche Schäden abgedeckt sind und welche nicht.
  • Regelmäßige Dachinspektion: Lassen Sie Ihr Dach regelmäßig von einem Fachmann inspizieren, um Schäden frühzeitig zu erkennen und Folgeschäden zu vermeiden.
  • Zusatzversicherungen: Prüfen Sie, ob Sie zusätzliche Versicherungen benötigen, um Schäden abzudecken, die in Ihrer Gebäudeversicherung nicht enthalten sind, beispielsweise durch Tierbisse oder Elementarschäden.
  • Beratung einholen: Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem unabhängigen Versicherungsberater oder einem Anwalt beraten lassen.

Fazit:

Ob die Versicherung bei einem undichten Dach zahlt, hängt von der Schadensursache und den Versicherungsbedingungen ab. Durch regelmäßige Wartung, eine sorgfältige Dokumentation von Schäden und das Einholen von professioneller Beratung können Sie sicherstellen, dass Sie im Schadensfall bestmöglich abgesichert sind. Es ist wichtig, proaktiv zu handeln und sich frühzeitig mit den Risiken und den entsprechenden Versicherungsmöglichkeiten auseinanderzusetzen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.