Wer entscheidet, ob ich meinen Führerschein wieder bekomme?

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Um einen entzogenen Führerschein wiederzuerlangen, musst du einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. In der Regel ist dies die Führerscheinstelle, in manchen Fällen aber auch ein anderes Amt wie das Bürgerbüro.

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Wer entscheidet über die Wiedererteilung meines Führerscheins?

Im Falle einer vorangegangenen Entziehung des Führerscheins entscheidet die zuständige Behörde über dessen Wiedererteilung. Diese Behörde variiert je nach Bundesland und kann entweder die Führerscheinstelle oder ein anderes Amt wie das Bürgerbüro sein.

Antragsverfahren

Um den entzogenen Führerschein wiederzuerlangen, ist es erforderlich, einen Antrag bei der zuständigen Behörde zu stellen. Dieser Antrag muss die folgenden Unterlagen enthalten:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein (sofern noch vorhanden)
  • Nachweis über die erfolgreiche Ableistung etwaiger auferlegter Maßnahmen (z. B. MPU, Fahrverbot)
  • Gebühr für die Wiedererteilung

Entscheidungsfindung

Die zuständige Behörde prüft den Antrag und entscheidet auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen und der Erkenntnisse aus der Akte. Dabei werden insbesondere die Gründe für die Entziehung des Führerscheins, die Dauer der Entziehung und das seitherige Verhalten des Antragstellers berücksichtigt.

Mögliche Gründe für eine Ablehnung

Die Wiedererteilung des Führerscheins kann aus verschiedenen Gründen abgelehnt werden, darunter:

  • Nicht erfolgreiche Ableistung der auferlegten Maßnahmen
  • Weitere Verkehrsverstöße seit der Entziehung
  • Nach wie vor bestehende Zweifel an der Fahreignung

Beschwerdemöglichkeiten

Sollte die Wiedererteilung des Führerscheins abgelehnt werden, kann der Antragsteller gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids bei der zuständigen Behörde eingelegt werden.

Über den Widerspruch entscheidet die nächsthöhere Behörde, in der Regel das Verwaltungsgericht. Sollte auch hier keine Wiedererteilung des Führerscheins erfolgen, besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht.