Wer haftet bei Wasserschaden in einer Mietwohnung?

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Bei einem Wasserrohrbruch in der Mietwohnung ist zwar der Vermieter für die Instandsetzung von Gebäude und Wohnungssubstanz verantwortlich, doch Schäden am Hausrat des Mieters deckt seine Gebäudeversicherung nicht ab. Mieter sollten daher selbst für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen.
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Wer haftet bei Wasserschaden in einer Mietwohnung? – Ein Überblick

Ein Wasserrohrbruch, ein undichtes Waschbecken oder ein defektes Dach – Wasserschaden in der Mietwohnung ist ein häufiges Problem, das oft mit Unsicherheiten und finanziellen Belastungen verbunden ist. Wer haftet letztendlich für die entstandenen Schäden? Die Antwort ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Vermieterhaftung: Gebäude und Wohnungssubstanz

Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung der Gebäude- und Wohnungssubstanz verantwortlich. Dazu gehören die Wasserleitungen, Abwasserleitungen, das Dach und die Hausinstallation. Bei einem Wasserrohrbruch, der durch einen Mangel in der Gebäudeinstallation verursacht wurde, muss der Vermieter die Reparaturkosten tragen. Dies beinhaltet auch die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Wohnung, zum Beispiel die Trocknung und Sanierung der betroffenen Bereiche.

Mieterhaftung: Hausrat und Verschulden

Die Verantwortung des Mieters beginnt dort, wo sein Verhalten oder die Zuständigkeit für Schäden an der Mietwohnung beginnt. Schäden am Hausrat des Mieters werden durch eine Gebäudeversicherung des Vermieters nicht abgedeckt. Der Mieter ist für Schäden an seinem Hausrat selbst verantwortlich. Dies gilt auch, wenn der Schaden durch ein Verhalten des Mieters, wie zum Beispiel eine unsachgemäße Benutzung von Wasserhähnen oder der Nichtbeachtung von offensichtlichen Undichtigkeiten, verursacht wurde. In solchen Fällen liegt die Haftung beim Mieter.

Differenzierung: Vorsätzliche Schäden vs. Verschleiß

Es ist wichtig zu unterscheiden zwischen Schäden durch Verschleiß, die über die normale Nutzungsdauer eines Objekts hinausgehen, und vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlungen des Mieters. Wenn der Mieter zum Beispiel ein Wasserhahn über Stunden offen lässt, trägt er die Verantwortung für den entstehenden Schaden, da er nicht seinen Pflichten als Mieter nachgekommen ist. Bei einem solchen Schaden muss der Vermieter nicht die Reparatur übernehmen.

Unfall vs. Mangel

Ist der Schaden durch einen Unfall wie einen Rohrbruch entstanden, der durch einen nicht erkannten Mangel verursacht wurde, trägt die Verantwortung der Vermieter.

Wichtige Rolle der Hausratversicherung

Der Mieter sollte stets eine ausreichende Hausratversicherung abschließen. Diese Versicherung leistet für Schäden an seinem persönlichen Eigentum, die durch Wasserrohrbrüche oder andere Wasserschadensereignisse entstehen, unabhängig davon, wer für die Reparatur der Wohnungssubstanz verantwortlich ist. Ein wichtiger Bestandteil der Versicherung ist oft auch die Deckung für Schäden an anderen Personen oder deren Eigentum durch den Wasserschaden.

Fazit

Die Haftung bei Wasserschaden in einer Mietwohnung ist komplex. Der Vermieter ist für die Instandhaltung der Gebäude- und Wohnungssubstanz verantwortlich, während der Mieter für Schäden an seinem Hausrat haftet. Ein umfassender Versicherungsschutz durch eine Hausratversicherung ist für den Mieter unabdingbar. Im Zweifelsfall sollte man sich rechtlich beraten lassen, um die Verantwortlichkeiten genau zu klären. Ein schriftlicher Mietvertrag kann darüber Auskunft geben.