Wer zahlt bei Gepäckverspätung?

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Verspätet sich Ihr Gepäck über drei Wochen, wird es als verloren gemeldet. Die Entschädigungsgrenze liegt bei 1385 Euro pro Person, unabhängig von der Ursache des Verlusts. Weitere Ansprüche bedürfen individueller Prüfung der Versicherungs- und Flugbedingungen.
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Wer zahlt bei Gepäckverspätung?

Eine Gepäckverspätung kann für Reisende eine große Unannehmlichkeit darstellen, insbesondere wenn wichtige Gegenstände fehlen. In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, wer für die Entschädigung verantwortlich ist.

Fluggesellschaften

In der Regel sind Fluggesellschaften für die Entschädigung bei Gepäckverspätung verantwortlich. Diese Verantwortung ergibt sich aus dem Montrealer Übereinkommen, einem internationalen Abkommen, das die Regeln für die Beförderung von Passagieren und Gepäck im Luftverkehr festlegt.

  • Verspätungen bis zu 21 Tage: Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, die Kosten für notwendige Ersatzgegenstände zu erstatten, bis das Gepäck zurückgegeben wird.
  • Verspätung über 21 Tage: Nach 21 Tagen wird das Gepäck als verloren gemeldet. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, den Passagieren eine Entschädigung in Höhe von bis zu 1.385 Euro pro Person zu zahlen.

Haftungsbeschränkung

Die Höhe der Entschädigung ist auf 1.385 Euro pro Person begrenzt, unabhängig von der Ursache der Verspätung oder des Verlusts. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht, wenn der Verlust oder die Beschädigung durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit der Fluggesellschaft verursacht wurde.

Zusätzliche Ansprüche

Neben der Entschädigung von der Fluggesellschaft können Passagiere möglicherweise auch zusätzliche Ansprüche geltend machen.

  • Reiseversicherung: Viele Reiseversicherungen bieten Deckung für Gepäckverspätung oder -verlust. Die Versicherungsbedingungen sollten sorgfältig geprüft werden, um den Umfang der Deckung zu ermitteln.
  • Flugbedingungen: Einige Fluggesellschaften bieten in ihren Flugbedingungen zusätzliche Entschädigungsleistungen an. Diese Bedingungen sollten vor der Reise überprüft werden.

Schritte im Falle einer Gepäckverspätung

Wenn Ihr Gepäck verspätet ist, ist es wichtig, folgende Schritte zu unternehmen:

  • Anzeige beim Gepäckschalter: Melden Sie die Verspätung unverzüglich beim Gepäckschalter am Zielflughafen.
  • Eigentumsnachweis: Bewahren Sie Gepäckanhänger und Bordkarte als Nachweis für Ihr Gepäck auf.
  • Erstattungsformular: Füllen Sie ein Erstattungsformular aus und reichen Sie es bei der Fluggesellschaft ein.
  • Ersatzgegenstände: Bewahren Sie Quittungen für notwendige Ersatzgegenstände auf.
  • Versicherung: Informieren Sie Ihre Reiseversicherung über die Verspätung.

Durch die Kenntnis Ihrer Rechte und das Befolgen dieser Schritte können Sie eine Entschädigung für eine Gepäckverspätung erhalten und die Unannehmlichkeiten minimieren.