Was darf nicht in den Koffer beim Fliegen Lebensmittel?
Flüssigkeiten über 100 ml, scharfe Gegenstände, Schusswaffen, brennbare Substanzen und verderbliche Lebensmittel sind im Handgepäck beim Fliegen nicht erlaubt.
Was darf nicht in den Koffer (Handgepäck und aufgegebenes Gepäck)? Der ultimative Lebensmittel-Guide für Flugreisen
Die Vorfreude auf den Urlaub ist groß, doch schon die Packerei kann zur Herausforderung werden. Besonders knifflig ist die Frage nach erlaubten und verbotenen Lebensmitteln im Gepäck. Um böse Überraschungen am Flughafen zu vermeiden, klären wir hier umfassend auf, was Sie weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck mitnehmen dürfen.
Handgepäck: Die strengen Regeln für Flüssigkeiten und mehr
Im Handgepäck gelten besonders strikte Regeln. Die bekannte 100-ml-Regel für Flüssigkeiten gilt natürlich weiterhin: Alle Flüssigkeiten, Gele und Cremes müssen in Behältern mit maximal 100 ml Fassungsvermögen abgefüllt sein und in einem wiederverschließbaren, transparenten Plastikbeutel (max. 1 Liter Fassungsvermögen) verpackt werden. Dies gilt auch für Lebensmittel wie:
- Marmelade, Honig, Pesto: Auch diese cremigen Köstlichkeiten fallen unter die Flüssigkeitsregelung.
- Joghurt, Milchprodukte: Ob im kleinen Becher oder in einer größeren Verpackung, diese verderblichen Lebensmittel sind im Handgepäck tabu. Ausnahmen bilden Babynahrung und spezielle medizinische Produkte, die jedoch meist separat angemeldet werden müssen.
- Saucen: Ob Ketchup, Soßen oder Dressings – alles, was flüssig oder cremig ist, muss den oben genannten Regeln entsprechen.
- Getränke: Natürlich sind Getränke aller Art im Handgepäck nur in den kleinen, erlaubten Behältern gestattet. Größere Flaschen müssen aufgegeben werden.
Verderbliche Lebensmittel: Unabhängig von der Konsistenz dürfen verderbliche Lebensmittel, die schnell schlecht werden, nicht im Handgepäck transportiert werden. Der Grund: Temperaturen im Frachtraum schwanken stark, was zu Verderb und unangenehmen Gerüchen führen kann. Dies schließt neben den oben genannten auch ein:
- Frisches Obst und Gemüse: Auch wenn Sie nur einen Apfel essen möchten, ist er im Handgepäck nicht erlaubt.
- Fleisch und Wurstwaren: Diese Produkte sind im Handgepäck absolut verboten.
- Käse: Weichkäse und andere schnell verderbliche Käsesorten gehören nicht ins Handgepäck.
Aufgabengepäck: Lockerer, aber mit Einschränkungen
Während im aufgegebenen Gepäck die 100-ml-Regel für Flüssigkeiten nicht so streng angewendet wird (jedoch immer noch zu empfehlen, um Beschädigungen zu vermeiden), bestehen andere Einschränkungen:
- Geruchsintensive Lebensmittel: Starke Gerüche können das Gepäck anderer Passagiere beeinträchtigen. Daher sollten Sie stark riechende Lebensmittel wie beispielsweise Fisch, stark gewürzte Speisen oder sehr aromatische Käse möglichst vermeiden.
- Lebensmittel, die leicht auslaufen: Vermeiden Sie Lebensmittel, die während des Transports auslaufen könnten, da dies zu Beschädigungen des Gepäcks und der Umgebung führen kann. Gut verschlossene Behälter sind unerlässlich.
- Lebensmittel in großen Mengen: Der Transport großer Mengen an Lebensmitteln kann zu Problemen mit der Zollkontrolle führen.
Fazit: Gut geplant ist halb gepackt
Um Ärger am Flughafen zu vermeiden, sollten Sie Ihre Lebensmittel sorgfältig planen und die oben genannten Regeln beachten. Informieren Sie sich gegebenenfalls auch über die spezifischen Bestimmungen des jeweiligen Flughafens und Ihrer Fluggesellschaft. Ein kleiner Snack für die Reise darf natürlich eingepackt werden – achten Sie aber darauf, dass dieser den Sicherheitsbestimmungen entspricht. Eine Liste mit erlaubten Snacks ist hilfreich, um eine unangenehme Überraschung zu vermeiden. Genießen Sie Ihren Flug und einen entspannten Urlaub!
#Flugverbot#Gepäck#LebensmittelKommentar zur Antwort:
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