Wie viel erstatten Fluggesellschaften für beschädigtes Gepäck?
Erstattung für beschädigtes Gepäck durch Fluggesellschaften
Fluggesellschaften übernehmen eine beschränkte Haftung für Schäden an aufgegebenem Gepäck. In der Regel ist die Entschädigungssumme begrenzt und liegt bei etwa 1.600 Euro pro Passagier.
Vorgehen bei beschädigtem Gepäck
Im Falle eines beschädigten Gepäcks müssen Passagiere umgehend handeln, um eine Entschädigung zu erhalten:
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Schadensmeldung: Melden Sie den Schaden unverzüglich nach Ankunft am Gepäckausgabeband beim zuständigen Mitarbeiter der Fluggesellschaft.
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Schadensbericht: Füllen Sie einen Schadensbericht (Property Irregularity Report) aus und lassen Sie sich diesen vom Mitarbeiter unterschreiben.
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Beweisführung: Dokumentieren Sie den Schaden durch Fotos oder Videos. Bewahren Sie den Gepäckanhänger und alle Belege auf.
Entschädigungsgrundlagen
Die Höhe der Entschädigung wird durch die Warschauer Konvention oder das Montrealer Übereinkommen bestimmt. Diese internationalen Abkommen legen die Haftung der Fluggesellschaften für beschädigtes Gepäck fest.
Die Entschädigungssumme ist in der Regel auf den tatsächlichen Wert des Gepäcks und seines Inhalts begrenzt. Kostbare Gegenstände wie Schmuck, Elektronik oder Bargeld werden möglicherweise nicht vollständig erstattet.
Ausnahmen
Es gibt bestimmte Ausnahmen, bei denen Fluggesellschaften nicht für Schäden am Gepäck haften. Dazu gehören:
- Schäden, die durch unsachgemäße Verpackung verursacht wurden
- Schäden durch normale Abnutzung
- Schäden durch höhere Gewalt, wie z. B. Unwetter oder Unfälle
Verfahren zur Einreichung eines Anspruchs
Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen Passagiere einen Anspruch bei der Fluggesellschaft einreichen. Der Anspruch sollte Folgendes enthalten:
- Kopie des Schadensberichts
- Fotos oder Videos des beschädigten Gepäcks und seines Inhalts
- Auflistung der verlorenen oder beschädigten Gegenstände
- Belege für den Wert der Gegenstände
Fluggesellschaften haben in der Regel eine bestimmte Frist für die Einreichung von Ansprüchen. Es ist wichtig, den Anspruch so bald wie möglich einzureichen.
Fazit
Fluggesellschaften übernehmen eine beschränkte Haftung für Schäden an aufgegebenem Gepäck. Passagiere müssen im Falle eines Schadens sofort Meldung erstatten und den Schaden dokumentieren. Die Entschädigungssumme ist in der Regel auf den tatsächlichen Wert des Gepäcks und seines Inhalts begrenzt. Durch die Einhaltung des ordnungsgemäßen Verfahrens zur Einreichung eines Anspruchs können Passagiere ihre Chancen auf eine Entschädigung erhöhen.
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