Bei welcher Promille ist der Führerschein weg?

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Alkohol am Steuer führt zu Fahrverboten. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille droht ein Führerscheinentzug. Die Dauer des Fahrverbots hängt vom konkreten Verstoß und vorherigen Delikten ab. Ein erster Verstoß kann zu einem Monat Fahrverbot führen.

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Bei welcher Promille ist der Führerschein weg? – Ein Überblick über die Rechtslage in Deutschland

Die Frage nach der Promillegrenze, ab der der Führerschein weg ist, lässt sich nicht mit einer einzigen Zahl beantworten. Es ist ein komplexes Thema, das von verschiedenen Faktoren abhängt. Die oft genannte Grenze von 0,5 Promille ist lediglich ein Richtwert und markiert den Übergang von Ordnungswidrigkeit zu Straftat. Der tatsächliche Führerscheinentzug hängt von der konkreten Blutalkoholkonzentration (BAK), den Umständen des Verkehrsverstoßes und dem Vorleben des Fahrers ab.

Die entscheidenden Grenzwerte:

  • 0,5 Promille: Ab diesem Wert liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Es drohen Bußgelder, Punkte im Flensburger Fahreignungsregister und ein Fahrverbot. Die Höhe der Sanktionen variiert stark je nach BAK, Fahrverhalten und den Umständen des Verkehrsdelikts. Ein kurzer Fahrverbot von ein bis drei Monaten ist durchaus möglich.

  • Über 0,5 Promille: Hier liegt eine Straftat nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) vor. Die Strafen sind deutlich härter und reichen von empfindlichen Geldstrafen über Freiheitsstrafen bis hin zum Führerscheinentzug. Die Dauer des Entzugs wird individuell vom Gericht festgelegt und orientiert sich an der BAK, dem Schweregrad des Verkehrsverstoßes und dem Vorleben des Betroffenen. Ein mehrmonatiger bis jahrelanger Entzug ist hier die Regel.

  • Über 1,1 Promille: Bei dieser BAK wird in der Regel von einer fahruntüchtigen Person ausgegangen. Die Strafen werden deutlich verschärft, und ein längerer Führerscheinentzug ist fast immer die Folge.

  • Über 1,6 Promille (bzw. deutlich darüber): Hier liegt eine besonders schwere Trunkenheitsfahrt vor. Neben einem sehr langen Führerscheinentzug drohen auch hohe Geldstrafen und Freiheitsstrafen. Eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) ist in der Regel zwingend erforderlich, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen.

Weitere Faktoren, die den Führerscheinentzug beeinflussen:

  • Vorstrafen: Vorherige Verstöße gegen das Verkehrsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Alkohol am Steuer, verschärfen die Strafen deutlich.
  • Unfall: War ein Unfall im Spiel, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit eines längeren Fahrverbots erheblich. Auch die Schwere des Unfalls spielt eine Rolle.
  • Flucht vom Unfallort: Dies verschlimmert die Lage erheblich und führt in der Regel zu einem deutlich längeren Entzug der Fahrerlaubnis.
  • Widerstand gegen die Polizei: Auch der Widerstand gegen die polizeiliche Kontrolle wird bestraft und kann den Führerscheinentzug verlängern.

Fazit:

Es gibt keine pauschale Antwort auf die Frage, ab welcher Promille der Führerschein weg ist. Die Höhe der BAK ist nur ein Faktor unter vielen. Der individuelle Einzelfall, die Umstände des Verstoßes und das Vorleben des Fahrers spielen eine entscheidende Rolle bei der Festlegung der Strafe und der Dauer des Führerscheinentzugs. Jeder, der sich am Steuer unter Alkoholeinfluss befindet, riskiert erhebliche Konsequenzen. Die einzig sichere Vorgehensweise ist, gar keinen Alkohol zu trinken, bevor man sich ans Steuer setzt.