Wie lange ist der Führerschein weg bei 1,2 Promille?

6 Sicht
Alkoholbedingte Führerscheinentzüge dauern bei 1,2 bis 1,6 Promille in der Regel 6 bis 9 Monate. Höhere Werte (1,6 bis 2 Promille) führen zu längeren Entzügen (9 bis 12 Monate), während über 2 Promille Entzüge von 18 Monaten bis zu mehreren Jahren möglich sind. Die genaue Dauer hängt von individuellen Faktoren ab.
Kommentar 0 mag

Führerschein weg bei 1,2 Promille: Dauer des Entzugs und Einflussfaktoren

Eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,2 Promille führt unweigerlich zu einem Führerscheinentzug. Die Dauer dieses Entzugs ist jedoch nicht starr festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Pauschal lässt sich sagen: Bei einem Wert zwischen 1,2 und 1,6 Promille liegt die Entzugsdauer in der Regel zwischen sechs und neun Monaten.

Keine starre Regelung – individuelle Faktoren spielen eine entscheidende Rolle:

Die genannten sechs bis neun Monate stellen einen Richtwert dar. Die tatsächliche Dauer des Entzugs wird von den zuständigen Behörden (meist der Führerscheinstelle) im Einzelfall entschieden und hängt von mehreren Kriterien ab:

  • Vorherige Verstöße: Wer bereits in der Vergangenheit wegen alkoholbedingter Verkehrsdelikte aufgefallen ist, muss mit einer deutlich längeren Sperrfrist rechnen. Mehrere Verstöße in kürzerer Zeit verschärfen die Sanktionen erheblich.
  • Fahrt unter Alkoholeinfluss mit Gefährdung: Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch die Trunkenheitsfahrt führt zu einer Verschärfung der Strafe. Ein Unfall, selbst ein leichter, wirkt sich negativ auf die Dauer des Entzugs aus.
  • Alkoholbedingte Vorerkrankungen oder Therapien: Bestehende Alkoholprobleme oder die Bereitschaft, eine Therapie zu absolvieren, werden bei der Entscheidung der Behörde berücksichtigt. Die Teilnahme an einer MPU (Medizinisch-Psychologischen Untersuchung) ist oft zwingende Voraussetzung für die Wiedererteilung des Führerscheins.
  • Einsicht und Reue: Ein ehrliches Eingeständnis des Fehlverhaltens und die gezeigte Reue können positiv auf die Entscheidung der Behörde wirken. Gleichgültigkeit oder Bagatellisierung des Vorfalls hingegen verschlechtern die Prognose.
  • Bundesland: Auch das jeweilige Bundesland kann geringe Unterschiede in der Handhabung der Sanktionen aufweisen.

Was nach dem Entzug passiert:

Nach Ablauf der Sperrfrist ist der Führerschein nicht automatisch wieder gültig. Oftmals ist die Absolvierung einer MPU erforderlich, um die Fahreignung nachzuweisen. Diese Untersuchung umfasst medizinische und psychologische Tests, die die Fahreignung unter Berücksichtigung des Alkoholkonsums überprüfen. Die Kosten für die MPU trägt der Betroffene selbst. Erst nach erfolgreichem Abschluss der MPU und nach erneuter Beantragung wird der Führerschein in der Regel wieder ausgestellt.

Fazit:

Ein Führerscheinentzug bei 1,2 Promille ist unausweichlich. Die Dauer des Entzugs liegt zwar im Durchschnitt zwischen sechs und neun Monaten, kann aber aufgrund der oben genannten Faktoren deutlich kürzer oder länger ausfallen. Eine frühzeitige juristische Beratung ist ratsam, um die individuellen Chancen und Risiken einzuschätzen und die bestmögliche Vorgehensweise zu finden. Prävention und verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol sind entscheidend, um solche Situationen erst gar nicht entstehen zu lassen.