Wie lange Führerschein weg bei 0,8 Promille?

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Eine Blutalkoholkonzentration von 0,8 Promille führt zu empfindlichen Strafen. Neben hohen Bußgeldern, die bis zu 3700 Euro reichen können, droht mindestens einmonatiger Führerscheinentzug. Bei Wiederholung verlängert sich die Sperrfrist erheblich. Vorsicht ist also geboten.
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Wie lange wird der Führerschein bei 0,8 Promille entzogen?

Eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,8 Promille stellt einen erheblichen Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz dar und zieht empfindliche Strafen nach sich.

Bußgelder und Punkte

Bei einer BAK von 0,8 Promille erwartet Sie ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro und zwei Punkte in Flensburg.

Führerscheinentzug

Neben dem Bußgeld müssen Sie mit einem Führerscheinentzug von mindestens einem Monat rechnen. In folgenden Fällen kann die Sperrfrist jedoch verlängert werden:

  • Wiederholungstäter: Wenn Sie innerhalb der letzten fünf Jahre bereits wegen einer Trunkenheitsfahrt verurteilt wurden, kann sich die Sperrfrist auf bis zu drei Monate verlängern.
  • Besondere Fahrlässigkeit: Wenn Sie beispielsweise durch Ihre Trunkenheit einen Unfall verursacht oder andere gefährdet haben, kann die Sperrfrist ebenfalls auf bis zu drei Monate verlängert werden.

Dauer der Entziehung

Die Dauer des Führerscheinentzugs hängt von der Entscheidung der zuständigen Behörde ab. Dabei werden folgende Faktoren berücksichtigt:

  • Schwere der Trunkenheitsfahrt
  • Vorstrafen wegen Trunkenheitsdelikten
  • Persönliche Umstände

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

In der Regel müssen Sie nach Ablauf der Sperrfrist eine MPU absolvieren, um Ihre Fahreignung nachzuweisen. Die Kosten für die MPU variieren je nach Anbieter, liegen aber in der Regel zwischen 500 und 1.000 Euro.

Fazit

Eine BAK von 0,8 Promille hat erhebliche Konsequenzen für Ihren Führerschein und kann zu einem langfristigen Führerscheinentzug führen. Um solche Strafen zu vermeiden, ist es wichtig, verantwortungsvoll zu handeln und unter Alkoholeinfluss nicht zu fahren.