Wann bekomme ich bei der DB mein Geld zurück?
Wann bekomme ich bei der Deutschen Bahn (DB) mein Geld zurück bei verspäteten Reisen?
Bei Verspätungen von mindestens 60 Minuten haben Reisende bei der Deutschen Bahn (DB) Anspruch auf eine Entschädigung. Dieser Anspruch gilt für die gesamte Reisekette, unabhängig vom verursachenden Zug oder Anbieter.
Höhe der Entschädigung:
- Verspätung von 60 bis 119 Minuten: 25 % des Fahrpreises
- Verspätung von 120 bis 179 Minuten: 50 % des Fahrpreises
- Verspätung von 180 Minuten oder mehr: 100 % des Fahrpreises
Antragstellung:
Um eine Entschädigung zu beantragen, haben Reisende folgende Möglichkeiten:
- Online-Formular: Auf der Website der DB kann ein Online-Formular ausgefüllt werden.
- Schriftlich: Ein Antrag kann auch per Post an die DB AG gestellt werden.
- Persönlich: Entschädigungsanträge können auch an einem DB Reisezentrum oder Service Point eingereicht werden.
Benötigte Unterlagen:
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Fahrkarte oder Ausdruck der Buchungsbestätigung
- Zugverbindung mit Angabe von Datum, Uhrzeit und Zugnummer
- Bescheinigung über die Verspätung (kann am Bahnsteig oder im Zug angefordert werden)
Bearbeitungszeit:
Die Bearbeitungszeit von Entschädigungsanträgen kann variieren. In der Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb von 14 Tagen nach Einreichung des Antrags.
Ausnahmen:
Es gibt einige Ausnahmen, bei denen kein Anspruch auf Entschädigung besteht:
- Unvorhersehbare Ereignisse wie Unwetter, Streiks oder technische Defekte
- Verspätungen aufgrund von Umsteigeverbindungen oder Zubringerdiensten
- Verspätungen in Fernbussen oder Nachtzügen
Hinweis:
- Die Entschädigung gilt für den gesamten Reisepreis, einschließlich Reservierungen und Zusatzleistungen.
- Bei Verspätungen von weniger als 60 Minuten besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
- Fahrgäste können auch im Rahmen der Kulanzregelung eine Entschädigung erhalten, wenn sie beispielsweise verspätete oder ausgefallene Anschlusszüge verpassen.
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