Wann kriegt man Geld zurück bei Flugverspätung?
Wann Sie bei Flugverspätungen eine Entschädigung erhalten
Flugverspätungen können frustrierend und zeitraubend sein. Doch wussten Sie, dass Sie in bestimmten Fällen möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung haben?
Gesetzliche Regelungen
Gemäß der EU-Verordnung EG 261/2004 haben Flugreisende Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug:
- Innerhalb der EU oder aus der EU abfliegt
- Zu einer Fluggesellschaft gehört, die ihren Sitz in der EU hat
- Um mehr als drei Stunden verspätet ankommt
Berechnung der Entschädigung
Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab:
- Flüge bis 1.500 km: 250 €
- Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km (innerhalb der EU): 400 €
- Flüge über 3.500 km (außerhalb der EU): 600 €
Entscheidende Zeit
Die entscheidende Zeit für die Berechnung der Flugverspätung ist die tatsächliche Ankunftszeit am Zielflughafen. Diese wird definiert durch das Öffnen einer Flugzeugtür.
Ausnahmen
Es gibt einige Ausnahmen von der oben genannten Regel, bei denen Sie möglicherweise keinen Anspruch auf Entschädigung haben:
- Außergewöhnliche Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen (z. B. schlechtes Wetter, Sicherheitsbedrohungen)
- Technische Defekte, die erst kurz vor dem geplanten Abflug entdeckt werden
- Streiks des Flugpersonals, sofern diese nicht von der Fluggesellschaft kontrolliert werden
So fordern Sie Entschädigung an
Wenn Sie glauben, dass Sie Anspruch auf Entschädigung haben, sollten Sie sich direkt an die Fluggesellschaft wenden. In Ihrem Antrag sollten Sie folgende Angaben machen:
- Buchungsnummer
- Flugdatum und -nummer
- Verspätungszeit
- Grund für die Verspätung
Die meisten Fluggesellschaften verfügen über ein Online-Formular für die Beantragung von Entschädigungen.
Wichtig zu wissen
- Die Frist für die Beantragung einer Entschädigung beträgt drei Monate ab dem Datum des verspäteten Fluges.
- Fluggesellschaften haben 30 Tage Zeit, um auf Ihren Antrag zu antworten.
- Wenn Ihre Entschädigung abgelehnt wird, können Sie eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle für den Luftverkehr einreichen.
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