Wann löscht die Schufa erledigte Einträge?
Ab dem 1. Januar 2025 werden erledigte Einträge bei der SCHUFA automatisch nach 18 Monaten gelöscht. Dies gilt insbesondere für Zahlungsstörungen. Die Umsetzung der 100-Tage-Regelung verläuft bereits seit Mitte Dezember 2024.
Schufa-Einträge: Wann erfolgt die Löschung ab 2025?
Die Schufa, Deutschlands größte Auskunftei, speichert Daten zur Kreditwürdigkeit von Millionen von Verbrauchern. Ein negativer Eintrag kann weitreichende Folgen haben, von der Ablehnung eines Kreditantrags bis hin zu Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche. Deshalb ist die Frage nach der Löschfrist von erledigten Einträgen von großer Bedeutung. Mit den Änderungen zum Jahresbeginn 2025 ergeben sich hier wichtige Neuerungen.
Ab dem 1. Januar 2025 gilt eine verkürzte Löschfrist von 18 Monaten für erledigte Einträge, insbesondere bei Zahlungsstörungen. Das bedeutet, dass beispielsweise ein getilgter Kredit oder eine beglichene Rechnung nach anderthalb Jahren automatisch aus der Schufa-Datei entfernt wird. Diese Regelung bringt mehr Transparenz und Fairness für Verbraucher, da negative Einträge nicht mehr jahrelang die Kreditwürdigkeit belasten, nachdem die zugrundeliegende Schuld beglichen wurde.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen “erledigt” und “offen”. Ein Eintrag gilt als erledigt, wenn die Forderung vollständig beglichen wurde. Offene Forderungen bleiben hingegen länger gespeichert und können die Kreditwürdigkeit weiterhin negativ beeinflussen.
Bereits seit Mitte Dezember 2024 ist die sogenannte 100-Tage-Regelung in Kraft. Diese besagt, dass Unternehmen der Schufa Zahlungsstörungen erst melden dürfen, wenn die Forderung seit mindestens 100 Tagen besteht und der Verbraucher trotz zweifacher Mahnung nicht reagiert hat. Dies gibt Verbrauchern mehr Zeit, auf Mahnungen zu reagieren und eine negative Schufa-Eintragung zu vermeiden. Durch die Kombination der 100-Tage-Regelung und der verkürzten Löschfrist ab 2025 wird der Verbraucherschutz deutlich gestärkt.
Trotz der automatischen Löschung nach 18 Monaten sollten Verbraucher ihre Schufa-Auskunft regelmäßig überprüfen. So können sie sicherstellen, dass alle Einträge korrekt sind und rechtzeitig auf etwaige Fehler reagieren. Einmal jährlich hat jeder Verbraucher Anspruch auf eine kostenlose Schufa-Auskunft.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Änderungen im Umgang mit Schufa-Einträgen ab 2025 eine positive Entwicklung für Verbraucher darstellen. Die verkürzte Löschfrist und die 100-Tage-Regelung bieten mehr Schutz und Fairness im Umgang mit sensiblen Daten zur Kreditwürdigkeit. Dennoch bleibt es ratsam, die eigene Schufa-Auskunft regelmäßig zu kontrollieren und im Zweifelsfall aktiv zu werden.
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