Wann muss man einen Meldeschein ausfüllen?

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Nach dem Bundesmeldegesetz besteht in Deutschland eine behördliche Meldepflicht. Vermieter müssen sich bei Ankunft ihrer Gäste einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben lassen.

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Wann muss ein Meldeschein ausgefüllt werden?

In Deutschland besteht laut Bundesmeldegesetz (BMG) für Vermieter die Pflicht, bei Ankunft von Gästen einen Meldeschein ausfüllen und von ihnen unterschreiben zu lassen. Diese Meldepflicht dient der Erfassung der Einwohnerzahlen, der statistischen Berechnung und der öffentlichen Sicherheit.

Fristen für die Meldung

  • Bei Ankunft muss der Meldeschein innerhalb von zwei Wochen ausgefüllt und an die zuständige Meldebehörde geschickt werden.
  • Bei Umzug innerhalb derselben Gemeinde besteht eine Meldepflicht innerhalb einer Woche.
  • Bei Auszug aus der Wohnung muss die Abmeldung innerhalb von zwei Wochen erfolgen.

Wer ist meldepflichtig?

  • Vermieter von Wohnungen oder Häusern
  • Eigentümer von Ferienwohnungen oder -häusern
  • Wohnungsgeber, die Unterkünfte für mehr als zwei Monate vermieten

Ausnahmen von der Meldepflicht

  • Kurzfristige Übernachtungen (weniger als zwei Monate)
  • Aufenthalte in Krankenhäusern oder Pflegeheimen
  • Aufenthalte in Hotels oder Pensionen (diese melden ihre Gäste selbst)

Inhalt des Meldescheins

Der Meldeschein enthält unter anderem folgende Angaben:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort der meldenden Person
  • Adresse der Wohnung oder des Hauses
  • Einzugsdatum
  • Auszugsdatum (bei Abmeldung)

Strafen bei Verstößen

Bei Verstößen gegen die Meldepflicht können Bußgelder verhängt werden. Die Höhe des Bußgeldes variiert je nach Bundesland.

Wichtiger Hinweis

Die Meldepflicht ist nicht nur für Vermieter, sondern auch für Mieter und Untermieter von Bedeutung. Wer seiner Meldepflicht nicht nachkommt, kann mit Konsequenzen rechnen.