Wann muss ein Meldeschein ausgefüllt werden?

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In Deutschland müssen sich Übernachtungsgäste seit jeher bei Ankunft in einer Unterkunft mit einem Meldeschein anmelden. Diese gesetzliche Vorgabe soll allerdings bald entfallen, wie das Bürokratieentlastungsgesetz IV vorsieht.

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Der Meldeschein in Deutschland: Wann er Pflicht ist und was sich bald ändert

Der Meldeschein, ein kleines Stück Papier mit großer Bedeutung, ist seit jeher ein fester Bestandteil des Ankunftsprozederes in deutschen Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen. Er dient dazu, die Anwesenheit von Gästen zu dokumentieren und im Bedarfsfall Informationen an Behörden weiterzugeben. Doch wann genau muss dieser Zettel ausgefüllt werden und was ändert sich durch das geplante Bürokratieentlastungsgesetz IV?

Die aktuelle Rechtslage: Meldepflicht für Übernachtungsgäste

Aktuell gilt in Deutschland eine generelle Meldepflicht für alle Übernachtungsgäste. Das bedeutet konkret:

  • Wer muss sich melden? Alle Personen, die in einer Beherbergungsstätte (Hotel, Pension, Ferienwohnung, etc.) gegen Entgelt übernachten.
  • Wann muss der Meldeschein ausgefüllt werden? Unmittelbar bei Ankunft in der Unterkunft.
  • Was muss angegeben werden? Der Meldeschein erfordert in der Regel Angaben wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift des Hauptwohnsitzes und die voraussichtliche Aufenthaltsdauer.
  • Wer ist für die Erhebung der Daten verantwortlich? Der Betreiber der Beherbergungsstätte ist verpflichtet, die Meldescheine auszuhändigen und aufzubewahren.
  • Ausnahmen: Es gibt einige Ausnahmen von der Meldepflicht. Beispielsweise müssen Kinder unter 18 Jahren in Begleitung ihrer Eltern in der Regel keinen eigenen Meldeschein ausfüllen, wenn sie in den Meldescheinen der Eltern mit aufgeführt werden. Auch Dauermieter, die in einer Unterkunft ihren Hauptwohnsitz haben, sind von der Meldepflicht befreit.

Zweck des Meldescheins

Der Meldeschein dient in erster Linie der Sicherheit und Ordnung. Die erhobenen Daten können in folgenden Fällen relevant sein:

  • Identitätsfeststellung: Im Falle von polizeilichen Ermittlungen oder Katastrophenfällen ermöglicht der Meldeschein die schnelle Identifizierung von Gästen.
  • Statistische Zwecke: Die Daten werden auch für statistische Zwecke genutzt, beispielsweise zur Erfassung von Tourismuszahlen.
  • Beherbergungssteuer: In einigen Städten und Gemeinden wird eine Beherbergungssteuer erhoben, deren Höhe anhand der Aufenthaltsdauer der Gäste berechnet wird. Der Meldeschein dient hier als Grundlage für die Berechnung.

Die geplante Änderung durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV sieht eine signifikante Erleichterung vor: Die Meldepflicht für deutsche Staatsbürger soll entfallen. Begründet wird dieser Schritt mit dem Hinweis auf die bereits bestehende Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt. Die Doppelung dieser Pflicht soll vermieden werden.

Was bedeutet das konkret?

Wenn das Gesetz in Kraft tritt, müssen sich deutsche Staatsbürger bei Übernachtungen in deutschen Beherbergungsstätten nicht mehr mit einem Meldeschein anmelden. Ausländische Gäste sind weiterhin verpflichtet, den Meldeschein auszufüllen.

Fazit

Der Meldeschein ist aktuell noch ein fester Bestandteil jeder Übernachtung in Deutschland. Er dient der Sicherheit, der Statistik und der Erhebung von Beherbergungssteuern. Mit dem geplanten Bürokratieentlastungsgesetz IV steht jedoch eine bedeutende Vereinfachung bevor: Deutsche Staatsbürger sollen zukünftig von der Meldepflicht befreit werden, während für ausländische Gäste weiterhin die bestehenden Regelungen gelten. Es bleibt abzuwarten, wann das Gesetz in Kraft tritt und wie die Umsetzung in der Praxis konkret aussehen wird. Bis dahin gilt: Meldeschein ausfüllen nicht vergessen!