Wann schaltet die Versicherung den Gutachter ein?

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Die Höhe des Schadens bestimmt oft den Einsatz eines Gutachters. Bei Haftpflichtschäden liegt die Schwelle in der Regel bei rund 750 Euro. Übersteigt der Schaden diesen Betrag, haben Geschädigte üblicherweise Anspruch auf die Beauftragung eines unabhängigen Experten zur Schadensfeststellung.

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Wann beauftragt die Versicherung einen Gutachter?

Die Beauftragung eines Gutachters durch eine Versicherung hängt in der Regel von der Höhe des Schadens ab. Übersteigt der Schaden eine bestimmte Schwelle, haben Geschädigte Anspruch darauf, dass die Versicherung einen unabhängigen Experten zur Ermittlung des Schadensumfangs einschaltet.

Schadensschwelle für den Einsatz eines Gutachters

Bei Haftpflichtschäden liegt die Schadensschwelle, ab der ein Gutachter zum Einsatz kommt, in der Regel bei etwa 750 Euro. Das bedeutet, dass bei Schäden unterhalb dieses Betrages die Versicherung den Schaden in der Regel ohne die Beauftragung eines Gutachters bearbeitet.

Gründe für den Einsatz eines Gutachters

Die Beauftragung eines Gutachters dient dazu, den Umfang des Schadens objektiv und unparteiisch zu ermitteln. Der Gutachter erstellt einen Schadensbericht, der folgende Informationen enthält:

  • Beschreibung des Schadens
  • Umfang des Schadens
  • Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des beschädigten Gegenstandes
  • ggf. eine Empfehlung zur Schadensregulierung

Vorteile eines Gutachters

Die Beauftragung eines Gutachters bietet sowohl für Geschädigte als auch für Versicherungen Vorteile:

  • Geschädigte erhalten eine unabhängige und fachkundige Einschätzung des Schadensumfangs.
  • Versicherungen können sich darauf verlassen, dass der Schaden korrekt und fair ermittelt wird.

Ausnahmen von der Schadensschwelle

In einigen Fällen kann die Versicherung auch bei Schäden unterhalb der Schadensschwelle einen Gutachter beauftragen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn

  • der Schaden komplex ist und eine fachkundige Einschätzung erfordert.
  • es unterschiedliche Meinungen zum Schadensumfang gibt.
  • die Versicherung Zweifel an der Schadensmeldung hat.

Fazit

Die Beauftragung eines Gutachters durch eine Versicherung hängt von der Höhe des Schadens ab. Bei Haftpflichtschäden liegt die Schadensschwelle in der Regel bei rund 750 Euro. Übersteigt der Schaden diesen Betrag, haben Geschädigte Anspruch auf die Einschaltung eines unabhängigen Experten zur Schadensfeststellung.