Wann steht mir eine Entschädigung zu?
Wann steht mir eine Entschädigung bei Flugverspätungen zu?
Flugverspätungen gehören leider zum Reisealltag. Doch wann berechtigt eine Verspätung tatsächlich zu einer Entschädigung und wer ist dafür zuständig? Hier klären wir die wichtigsten Punkte.
Fluggastrechte bei Verspätungen:
Die EU-Verordnung 261/2004 schützt Fluggäste vor den finanziellen Folgen erheblicher Flugverspätungen. Diese Verordnung gilt für Flüge, die von einem EU-Flughafen starten oder mit einer EU-Fluggesellschaft in die EU fliegen. Ab einer Verspätung von drei Stunden am Zielflughafen haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke:
- Bis 1500 km: 250 €
- 1500 – 3500 km: 400 €
- Über 3500 km: 600 €
Ausnahmen von der Entschädigungspflicht gibt es:
- Außergewöhnliche Umstände: Bei Ereignissen, die die Fluggesellschaft trotz aller zumutbaren Maßnahmen nicht verhindern konnte (z.B. extremer Schneefall, Vulkanausbrüche, Streiks der Flugsicherung). Hier ist die Beweislast bei der Fluggesellschaft.
- Nachträgliche Benachrichtigung: Wurde die Verspätung weniger als 14 Tage vor Abflug mitgeteilt, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Die Benachrichtigung muss schriftlich erfolgen.
- Alternativangebot: Hat die Fluggesellschaft ein akzeptables Alternativangebot unterbreitet (z.B. Umbuchung auf einen früheren Flug mit nur geringer Verspätung am Zielort), entfällt der Anspruch.
Zusätzliche Ansprüche bei Pauschalreisen:
Bei Buchung einer Pauschalreise über einen Reiseveranstalter können bei einer Verspätung von vier Stunden oder mehr zusätzliche Ansprüche geltend gemacht werden. Dies umfasst anteilige Rückzahlungen von Reisekosten, die durch die Verspätung entstanden sind. Hierzu gehören beispielsweise Kosten für Übernachtung, Verpflegung oder Telefonate. Die Höhe der Erstattung hängt von den individuellen Umständen und den im Reisevertrag festgehaltenen Bedingungen ab. Es empfiehlt sich, die genauen Konditionen mit dem Reiseveranstalter zu klären und entsprechende Belege aufzubewahren.
Wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen:
Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen: Flugticket, Boardingkarte, Nachweis der Verspätung (z.B. Fluggastinformationsanzeige), Belege für entstandene Zusatzkosten. Wenden Sie sich schriftlich an die Fluggesellschaft bzw. den Reiseveranstalter und fordern Sie die Entschädigung an. Bei Ablehnung können Sie sich an eine Schlichtungsstelle oder ein Gericht wenden. Es existieren spezialisierte Organisationen, die Fluggäste bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen.
Fazit:
Eine Flugverspätung von drei Stunden oder mehr kann zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und setzen Sie diese konsequent durch. Die Einhaltung von Fristen und das sorgfältige Sammeln von Beweisen sind entscheidend für den Erfolg Ihrer Ansprüche.
#Entschädigung#Flugverspätung#ReiseproblemeKommentar zur Antwort:
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