Wann zahlt die Versicherung bei Wasserschaden nicht?

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Fehlende Deckung für Wasserschäden besteht oft bei selbstverschuldeten Ereignissen oder Schäden, die durch nicht versicherte Naturkatastrophen verursacht werden. Ein Beispiel hierfür ist ein Leitungsschaden aufgrund mangelnder Wartung, oder Schäden durch Hochwasser ohne Elementarschutz.
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Wann zahlt die Versicherung bei Wasserschaden nicht?

Versicherungen bieten in der Regel Deckung für Wasserschäden, aber es gibt bestimmte Situationen, in denen sie nicht zahlt. Wenn Sie sich bewusst sind, welche Fälle nicht abgedeckt sind, können Sie Maßnahmen ergreifen, um Ihr Eigentum zu schützen und kostspielige Reparaturen zu vermeiden.

Fehlende Deckung bei selbstverschuldeten Schäden

Die Versicherung deckt in der Regel keine Schäden ab, die durch Nachlässigkeit oder Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers verursacht werden. Dazu gehören:

  • Wasserschäden durch defekte Geräte oder Armaturen, die nicht ordnungsgemäß gewartet wurden
  • Schäden durch geplatzte Rohre aufgrund mangelhafter Installation oder Instandhaltung
  • Leckagen durch undichte Dächer oder Fenster, die nicht repariert wurden
  • Schäden durch Überschwemmungen, die durch Verstopfungen in Regenrinnen oder Abflüssen verursacht wurden

Fehlende Deckung bei Naturkatastrophen

Die meisten Standard-Hausratversicherungen decken keine Wasserschäden ab, die durch Naturkatastrophen wie Fluten, Erdbeben oder Wirbelstürme verursacht werden. Für diese Art von Schäden ist eine zusätzliche Elementarversicherung erforderlich.

  • Flutschäden: Hochwasser wird in der Regel durch Starkregen oder Überflutung von Gewässern verursacht. Um Flutschäden abzudecken, benötigen Sie eine Überschwemmungsversicherung.
  • Erdbebenschäden: Erdbeben können zu Rissen in Fundamenten oder Wänden führen, die zu Wasserschäden führen können. Um Erdbebenschäden abzudecken, benötigen Sie eine Erdbebenversicherung.
  • Wirbelsturmschäden: Wirbelstürme können starke Winde und Regen mit sich bringen, die zu Wasserschäden durch beschädigte Dächer oder Fenster führen können. Um Wirbelsturmschäden abzudecken, benötigen Sie eine Hurrikanversicherung.

Weitere Ausschlüsse

Neben selbstverschuldeten Schäden und Naturkatastrophen können Versicherungsunternehmen auch die Deckung für Wasserschäden verweigern, die durch Folgendes verursacht wurden:

  • Krieg oder Aufruhr
  • Terrorismus
  • Kernenergie oder radioaktive Kontamination
  • Handlungen Dritter (z. B. Diebstahl oder Vandalismus)

Fazit

Es ist wichtig, die Bedingungen Ihrer Hausratversicherung sorgfältig zu prüfen, um zu verstehen, in welchen Fällen eine Deckung für Wasserschäden besteht. Durch die Kenntnis der Ausschlüsse können Sie entsprechende Maßnahmen ergreifen, um Ihr Eigentum zu schützen und potenziell kostspielige Reparaturen zu vermeiden. Wenn Sie Bedenken hinsichtlich der Deckung für bestimmte Wasserschäden haben, wenden Sie sich an Ihren Versicherungsanbieter, um eine Klärung zu erhalten.