Was bekommt man bei Flugverspätung erstattet?

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EU-Fluggastrechte sichern Reisenden bei erheblichen Flugverspätungen Entschädigungen. Je nach Dauer der Verspätung können Beträge zwischen 250 und 600 Euro fällig werden. Konkrete Ansprüche hängen von den individuellen Umständen ab.
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Was bekommt man bei Flugverspätung erstattet?

Flugreisende sind vor großen Unannehmlichkeiten geschützt, wenn ihr Flug erheblich verspätet ist oder ausfällt. Die EU-Fluggastrechte bieten Passagieren eine Entschädigung für verspätete Flüge, die bestimmte Kriterien erfüllen.

Anspruch auf Entschädigung

Laut EU-Verordnung 261/2004 haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug:

  • Mindestens drei Stunden verspätet ist für Flüge bis zu 1.500 km
  • Mindestens vier Stunden verspätet ist für Flüge von 1.500 km bis 3.500 km
  • Mindestens fünf Stunden verspätet ist für Flüge über 3.500 km

Höhe der Entschädigung

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab:

  • 250 € für Flüge bis zu 1.500 km
  • 400 € für Flüge von 1.500 km bis 3.500 km
  • 600 € für Flüge über 3.500 km

Weitere Ansprüche

Neben der Entschädigung haben Passagiere Anspruch auf:

  • Betreuung: Fluggesellschaften müssen Passagieren kostenlos Mahlzeiten, Erfrischungen und Unterbringung zur Verfügung stellen, wenn die Verspätung länger als fünf Stunden dauert.
  • Alternative Flüge: Passagiere können einen alternativen Flug mit der nächstmöglichen Gelegenheit oder eine Erstattung des Ticketpreises verlangen.
  • Hoteltransfers: Fluggesellschaften müssen für den Transport zwischen dem Flughafen und der Unterkunft aufkommen, wenn eine Übernachtung erforderlich ist.

Zusätzliche Faktoren

  • Außergewöhnliche Umstände: Entschädigungen sind nicht fällig, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen (z. B. Naturkatastrophen, Streiks).
  • Eigenverschulden: Entschädigungen sind nicht fällig, wenn die Verspätung auf das Verschulden des Passagiers zurückzuführen ist (z. B. verspätetes Eintreffen am Flughafen).
  • Rückerstattung: Passagiere haben Anspruch auf eine volle Rückerstattung des Ticketpreises, wenn sie sich entscheiden, nicht mit dem verspäteten Flug zu reisen.

Anspruch geltend machen

Passagiere sollten ihre Entschädigungsansprüche so schnell wie möglich bei der Fluggesellschaft geltend machen. Sie sollten Folgendes vorlegen:

  • Bordkarte
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Belege für Ausgaben (z. B. für Mahlzeiten oder Unterbringung)

Wenn die Fluggesellschaft den Anspruch ablehnt, können Passagiere ihre Beschwerde bei der zuständigen Regulierungsbehörde einreichen.