Welche Strafe droht bei 1,4 Promille?

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Bei 1,4 Promille Alkohol im Blut drohen empfindliche Strafen. Ein einfaches Fahrverbot ist nicht mehr möglich, stattdessen werden Geldstrafen oder Freiheitsstrafen verhängt. In besonders schweren Fällen kann auch ein lebenslanger Entzug der Fahrerlaubnis erfolgen.

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Strafen für Fahren unter Alkoholeinfluss mit 1,4 Promille

Bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,4 Promille gelten folgende Strafen gemäß § 316 StGB:

Geldstrafe:

  • Eine Geldstrafe von mindestens 35 Tagessätzen.
  • Die Höhe der Tagessätze richtet sich nach dem Einkommen des Täters.

Freiheitsstrafe:

  • In schweren Fällen kann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden.
  • Als schwerwiegend gelten insbesondere:
    • Wiederholte Verstöße
    • Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
    • Unfallverursachung

Entzug der Fahrerlaubnis:

  • Bei einer BAK von 1,4 Promille wird die Fahrerlaubnis in der Regel für mindestens ein Jahr entzogen.
  • In besonders schweren Fällen kann sogar ein lebenslanger Entzug der Fahrerlaubnis ausgesprochen werden. Dies gilt insbesondere bei:
    • Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
    • Unfall mit Personenschaden
    • Mehrfachverstöße

Sonstige Folgen:

  • Eintrag im Verkehrszentralregister
  • Führerscheinauflagen (z. B. MPU)
  • Erhöhte Versicherungsprämien

Hinweis:

Die konkreten Strafen können je nach den Umständen des Einzelfalls variieren. Es ist daher ratsam, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.