Was ist die Strafe für Krankschreibung fälschen?

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Eine gefälschte Krankschreibung stellt eine Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB dar. Wer eine solche Fälschung herstellt, verfälscht oder gebraucht, um im Rechtsverkehr zu täuschen, riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Bereits der Versuch einer solchen Handlung ist strafbar.

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Strafe für gefälschte Krankschreibung

Eine gefälschte Krankschreibung stellt eine Urkundenfälschung nach § 267 des Strafgesetzbuches (StGB) dar. Damit handelt es sich um eine schwerwiegende Straftat mit weitreichenden Folgen.

Tatbestand der Urkundenfälschung

Eine Urkundenfälschung liegt vor, wenn eine Urkunde erstellt, verfälscht oder genutzt wird, um im Rechtsverkehr zu täuschen. Eine Krankschreibung ist eine solche Urkunde, da sie als Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit anerkannt wird.

Wer eine Krankschreibung fälscht, indem er etwa Angaben über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit verändert oder unerlaubt verwendet, begeht eine Urkundenfälschung. Gleiches gilt für die Verwendung einer gefälschten Krankschreibung.

Strafmaß

Die Strafe für Urkundenfälschung wird durch § 267 StGB geregelt. Danach drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Bereits der Versuch einer Urkundenfälschung ist strafbar, auch wenn die Tat nicht vollendet wird.

Zusätzliche Folgen

Neben der strafrechtlichen Verfolgung können gefälschte Krankschreibungen auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Der Arbeitgeber kann ein Arbeitsverhältnis kündigen oder Abmahnungen aussprechen.

Prävention

Um gefälschten Krankschreibungen vorzubeugen, können Arbeitgeber folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Durchführung regelmäßiger Gesundheitschecks
  • Bereitstellung flexibler Arbeitszeiten und Homeoffice-Möglichkeiten
  • Förderung eines positiven Arbeitsklimas und einer offenen Kommunikation

Beschäftigte sollten sich bewusst sein, dass gefälschte Krankschreibungen schwerwiegende Folgen nach sich ziehen können. Es ist wichtig, sich bei Krankheit an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und im Zweifelsfall einen Arzt aufzusuchen.