Welche Versicherung bei selbst verursachten Wasserschaden?

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Selbstverschuldete Wasserschaden? Die Kostenübernahme hängt vom Schadenort ab: Mobiliar und Hausrat fallen unter die Hausratversicherung, während Schäden am Gebäude selbst in die Zuständigkeit der Wohngebäudeversicherung fallen. Die jeweilige Police regelt die Details.
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Welche Versicherung deckt selbst verursachte Wasserschäden ab?

Wasserschäden können erhebliche Kosten verursachen, insbesondere wenn sie selbst verschuldet sind. Die Frage, welche Versicherung für die Übernahme der Kosten zuständig ist, hängt vom Schadenort ab.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung deckt Schäden an beweglichen Gegenständen wie Möbeln, Elektrogeräten und Kleidung ab. Wenn ein selbst verursachter Wasserschaden zum Beispiel durch eine defekte Waschmaschine oder ein geplatztes Aquarium entsteht, greift die Hausratversicherung.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung hingegen ist für Schäden am Gebäude selbst zuständig. Dazu gehören Schäden an Wänden, Böden, Decken und dem Dach. Wird beispielsweise das Gebäude durch ein Leck in einem Rohr oder eine überlaufende Badewanne beschädigt, deckt die Wohngebäudeversicherung die Kosten.

Details in den Versicherungspolicen

Die genauen Details zur Deckung von Wasserschäden sind in den Versicherungspolicen geregelt. Es ist wichtig, die Bedingungen sorgfältig zu lesen, um zu wissen, was versichert ist und was nicht.

Tipps zur Schadensmeldung

Im Falle eines selbst verursachten Wasserschadens ist es wichtig, schnell zu handeln:

  • Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung.
  • Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und Videos.
  • Listen Sie alle beschädigten Gegenstände auf.
  • Bewahren Sie Belege für Reparatur- oder Ersatzkosten auf.

Durch die frühzeitige Meldung und die Bereitstellung der erforderlichen Informationen können Sie sicherstellen, dass Ihre Versicherung den Schaden schnell und effizient bearbeitet.